Vorlage - VO/2019/07289
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Beschlussvorschlag
Der Punkt a) wird um folgende Frage ergänzt:
Wird überprüft, ob bei Austausch defekter Lichtmasten oder bei Sanierung aufgrund mangelnder Standfestigkeit von Lichtmasten eine Versetzung an den Fahrbahnrand/Parkstreifen möglich ist?
Dies betrifft die Situation : „Fahrbahn-Parkstreifen-Bordstein-Radweg-Gehweg“. Aktuell stehen zahlreiche Lichtmasten zwischen Rad- und Gehweg. Diese werden dann, allerdings wenn sie erneuert werden, NICHT in Richtung Parkstreifen, sondern in Richtung Grundstücksgrenze versetzt.
Begründung
Anlagen