Auszug - Feste Fehmarnbeltquerung - übergesetzliche Schutzforderungen  

14. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 01.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:52 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/07236 Feste Fehmarnbeltquerung - übergesetzliche Schutzforderungen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wie bereits unter TOP 1.2 beschlossen werden dieser Bericht und der Antrag unter TOP 5.3.16 zusammen behandelt. Die Abstimmung über den Antrag wird unter dem TOP wiedergegeben.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob bei passiven Lärmschutzmaßnahmen vor dem Haus oder im Haus gemessen werde und ob es zu Schallwellen hinter den sechs Meter hohen Schallschutzwänden kommen könne.

Herr Johannsen erläutert, dass Lärm nie gemessen werden könne, sondern nur errechnet werde, und dass die Schallwellen sich in einem gewissen Abstand niedersenken werden und es dort zu höheren Lärmwerten kommen könne.

 

Herr Pluschkell spricht die Eisenbahnbrücke über der Kanaltrave an und merkt an, dass es hier zu einer überdurchschnittlich hohen Lärmbelästigung komme. Er plädiert dafür, dass hierfür Maßnahmen in den Forderungen an die DB mit aufgenommen werden.

Herr Weiß erläutert, dass dies auch an die DB herangetragen worden sei, hierzu aber momentan noch keine Aussage getroffen werden könne, da sich der Planungsstand noch relativ weit am Anfang befände.

Frau Hagen weist auf schwierige Gespräche mit der DB-AG hin und fügt hinzu, dass die Stadt selber keine Kosten für Maßnahmen geschätzt, und auch keine speziellen Maßnahmen beschrieben habe. Allerdings habe die Stadt Forderungen hinsichtlich des Qualitätsniveaus beim Lärm- und Erschütterungsschutz an die DB gestellt. Auf dieser Grundlage habe die DB die erforderlichen Maßnahmen ermittelt und hierfür die Kosten geschätzt.

Frau Hagen führt weiter aus, dass voraussichtlich bis zu 95% aller Betroffenheiten mit aktiven Schallschutzmaßnahmen und lediglich den restlichen 5% mit passiven Maßnahmen begegnet werden könne.

 

Herr Leber möchte wissen, wie hoch die Erfolgsaussicht sei, dass die Forderungen der Stadt auch berücksichtigt werden.

Frau Hagen merkt an, dass es sich hier um freiwillige Leistungen des Bundes handele, um die sich die Stadt bemühe. Die übergesetzlichen Schutzforderungen sollen ein gesetzlich geregeltes Schutzniveau sicherstellen.

 

Herr Leber möchte wissen, ob die Möglichkeit bestünde, dass Lübeck auf die Betriebsabläufe im Bereich des Hauptbahnhofes Einfluss nehmen könne.

Herr Weiß führt aus, dass dies nicht möglich sei.

 

Herr Howe merkt an, dass es sehr schwer sei, technische Maßnahmen zu finden, um den Lärm komplett zu eliminieren, aber er spricht sich ebenfalls dafür aus, dass die Stadt Lübeck offensiv fordern müsse, dass es bezüglich der Eisenbahnbrücke über der Kanaltrave zu einem Neu- oder Umbau kommen müsse.

Frau Hagen erläutert, dass die Stadt nicht auf die Forderungen verzichten werde, allerdings entscheide die Bahn durch welche Maßnahmen der Lärmschutz sichergestellt werde.

 

Herr Zander möchte wissen, ob es auch schon Gespräche mit der DB bezüglich des Inhalts des Antrages unter TOP 5.3.16 gegeben habe und wie der Sachstand zu einer möglichen Deckelung im Zuge der Katharinenstraße sei.

Herr Weiß führt aus, dass die zu elektrifizierende Strecke in Richtung Bad Kleinen das gleiche Schutzniveau im Sinne des Lärmschutzes erhalten werde, wie die Strecke nach Hamburg, so dass nach bisheriger Einschätzung der Verwaltung, keine zusätzlichen Forderungen seitens der Stadt erhoben werden müssen. Bezüglich einer Tunnellösung neben der Katharinenstraße merkt Herr Weiß an, dass diese bauliche Maßnahme technisch nicht genehmigungsfähig sei.

 

Herr Pluschkell regt an, wenn Forderungen gestellt werden, dann sollten dies nicht nur die Minimalforderungen sein.

Herr Pluschkell stellt folgenden Antrag:

Der Bürgermeister wird gebeten, in den Forderungskatalog zum übergesetzlichen Lärmschutz der Festen Fehmarnbeltquerung eine Entdröhnung der Eisenbahnbrücken über die Kanaltrave durch einen Brückenneubau oder Brückenumbau aufzunehmen.“

 

Frau Haltern möchte wissen, ob der Bahnübergang im Zuge der Ratzeburger Allee, hinsichtlich seiner jetzt schon lagen Schließungszeiten mit betrachtet werde.

Frau Hagen führt aus, dass dies der Fall sei. Ingenieurbauwerke an dieser Stelle, wie ein Tunnel oder eine Brücke, werden jedoch abgelehnt, weil sie städtebaulich zu einer weiteren Zergliederung des Stadtteils führen würden. Momentan werde jedoch geprüft, ob eine andere Signalisierung zwischen dem Haltepunt und dem Bahnübergang Ratzeburger Allee dazu führen könne, die Schließzeiten der Schrankenanlage, beim Zugverkehr in Richtung Bad Kleinen zu verkürzen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Pluschkell abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:   14 Stimmen

Enthaltungen:    1 Stimme

Der Bauausschuss beschließt einstimmig den Antrag von Herrn Pluschkell.

 

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 


Anlass:

Bei der Planung der Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung hat die Hansestadt Lübeck über verschiedene regionale Beteiligungsgremien Forderungen an den Bund gestellt, die unter anderem einen verbesserten Schutz vor Lärm und Erschütterungen entlang der Strecke zum Gegenstand haben. Diese Forderungen sollen vorgestellt und in den Zusammenhang der derzeitigen Planungen für die Hinterlandanbindung eingeordnet werden.