Auszug - Feste Fehmarnbeltquerung - übergesetzliche Schutzforderungen
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Auf Anmerkung von Herr Stolzenberg, dass in dem Bericht eine Berücksichtigung der Strecke Bad Kleinen nicht erfolgt sei, teilt Frau Senatorin Hagen mit, dass im Fokus des Berichtes die übergesetzlichen Maßnahmen stehen. Daher sei die Strecke Bad Kleinen in dem Bericht nicht erwähnt. Ziel sei es, durch die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im übergesetzlichen freiwilligen Rahmen einen qualitativ hochwertigen Schutz für die Hansestadt Lübeck zu erlangen. Die Hansestadt Lübeck habe das Schutzniveau für das Stadtgebiet festgelegt. Daraus sei durch die DB Netz AG ein Wert in Höhe von 50 Millionen Euro ermittelt worden.
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht
zur Kenntnis.