Auszug - Maßnahmen gegen Mietsteigerungen Überweisung aus der Bürgerschaft vom 29. November 2018 Antrag der Fraktion Freie Wähler & GAL - VO/2018/06830 - Änderungsantrag zu VO/2018/06652 [DIE LINKE]  

11. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 18.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:36 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06914 Maßnahmen gegen Mietsteigerungen
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 29. November 2018
Antrag der Fraktion Freie Wähler & GAL - VO/2018/06830 - Änderungsantrag zu VO/2018/06652 [DIE LINKE]
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll

Antrag:

Angesichts der in Lübeck steigenden Fälle energetischer Sanierungen von Wohnungen und damit steigender Mieten wird der Bürgermeister aufgefordert,

  1.      der Bürgerschaft in der Januarsitzung 2019 über mögliche Maßnahmen der Hansestadt gegen Mietsteigerungen nach energetischen Sanierungen von Wohnungen und über mögliche Unterstützungen der davon betroffenen Mieterinnen und Mieter durch die Kommune zu berichten;
  2.      einen Arbeitskreis (runder Tisch) zu bilden, dessen Aufgabe darin besteht, ein aktives Controlling und Monitoring des Lübecker Wohnungsmarktes und der energetischen Sanierung von Wohnungen zu schaffen, um rechtzeitig politische Lösungen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und Wohnungsverlust auf den Weg zu bringen. Eine weitere Aufgabe des Arbeitskreises besteht auch darin, dementsprechend Erhaltungssatzungen für einzelne Stadtteile zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter

der Lübecker Bürgerschaftsfraktionen,

von mietpolitischen Bürgerinitiativen und Bündnissen,

der Stadtverwaltung,

des Lübecker Jobcenters,

der Wohnungsbaugesellschaften,

des Lübecker Mietervereins

der stadteigenen Wohnungsgesellschaft „Trave“ und

dem Sozialsenator;

  1.      dafür zu sorgen, dass Mietsteigerungen, die nach energetischen Sanierungen von Wohnungen entstehen und die Mietobergrenzen übersteigen für Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem SGB II (Hartz IV) oder dem SGB XII (Sozialhilfe) übernommen werden;
  2.      dafür zu sorgen, dass Mietschulden Lübecker Einwohnerinnen und Einwohner darlehensweise übernommen werden können, wenn damit Obdachlosigkeit und Wohnungsverlust der Betroffenen verhindert werden kann;
  3.      dafür zu sorgen, dass eine Beratungsstelle für die von energetischen Sanierungen betroffenen Mieterinnen und Mietern eingerichtet wird. Hierfür wird eine Stelle geschaffen. Diese Beratungsstelle berät Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte gegenüber ihren Vermieterinnen oder Vermietern. Sie arbeitet aber auch proaktiv, sie meldet sich bei den betroffenen Mietern und macht auf ihre Situation aufmerksam.;
  4.      dass die Verwaltung dem Bauausschuss regelmäßig über die aktuellen Lage des Diskussionsstands der Situation der energetischen Sanierungen und neuer Sanierungsvorhaben berichtet.

 

 

Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, wird dieser Änderungsantrag mit dem ursprünglichen Antrag unter TOP 5.3.4 zusammen behandelt.

 

Herr Luetkens teilt mit, dass er diesen Änderungsantrag übernehmen werde.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, ob der Bauausschuss überhaupt fachlich zuständig sei, wenn es um Maßnahmen gegen Mietsteigerungen gehe.

Herr Pluschkell beantragt eine Nichtbefassung mit diesen beiden Anträgen wegen Nichtzuständigkeit.

 

Frau Hagen erläutert kurz die Ergebnisse aus dem Sozialausschuss zu diesen beiden Anträgen.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Pluschkell zur Nichtbefassung wegen Unzuständigkeit abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für eine Zuständigkeit des Bauausschusses:  3 Stimmen

Gegen eine Zuständigkeit des Bauausschusses:  9 Stimmen

Enthaltungen:       3 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich die Nichtzuständigkeit des Bauausschusses für diesen Antrag und damit die Nichtbefassung.