Vorlage - VO/2018/06914  

Betreff: Maßnahmen gegen Mietsteigerungen
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 29. November 2018
Antrag der Fraktion Freie Wähler & GAL - VO/2018/06830 - Änderungsantrag zu VO/2018/06652 [DIE LINKE]
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Vorberatung
17.12.2018 
8. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
21.01.2019 
9. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
18.02.2019 
11. Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
05.02.2019 
5. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 zurückgezogen   

Sachverhalt

Begründung

Zur Vorberatung für die Sitzung des Bauausschusses am 17.12.2018 und

zur Vorberatung für die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 05.02.2019

 

Sitzung der Bürgerschaft am 29.11.2018:

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.7.1 mit VO/2018/06830 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion Freie Wähler & GAL mit Mehrheit an den Bauausschuss und den Ausschuss für Soziales überwiesen:

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

 

Maßnahmen gegen Mietsteigerungen

Angesichts der in Lübeck steigenden Fälle energetischer Sanierungen von Wohnungen und damit steigender Mieten wird der Bürgermeister aufgefordert,

 

  1. der Bürgerschaft in der Januarsitzung 2019 über mögliche Maßnahmen der Hansestadt gegen Mietsteigerungen nach energetischen Sanierungen von Wohnungen und über mögliche Unterstützungen der davon betroffenen Mieterinnen und Mieter durch die Kommune zu berichten;
  2. einen Arbeitskreis (runder Tisch) zu bilden, dessen Aufgabe darin besteht, ein aktives Controlling und Monitoring des Lübecker Wohnungsmarktes und der energetischen Sanierung von Wohnungen zu schaffen, um rechtzeitig politische Lösungen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und Wohnungsverlust auf den Weg zu bringen. Eine weitere Aufgabe des Arbeitskreises besteht auch darin, dementsprechend Erhaltungssatzungen für einzelne Stadtteile zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter

 der Lübecker Bürgerschaftsfraktionen,

 von mietpolitischen Bürgerinitiativen und Bündnissen,

 der Stadtverwaltung,

 des Lübecker Jobcenters,

 der Wohnungsbaugesellschaften,

 des Lübecker Mietervereins

 der stadteigenen Wohnungsgesellschaft „Trave“ und

 dem Sozialsenator;

  1. dafür zu sorgen, dass Mietsteigerungen, die nach energetischen Sanierungen von Wohnungen entstehen und die Mietobergrenzen übersteigen für Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem SGB II (Hartz IV) oder dem SGB XII (Sozialhilfe) übernommen werden;
  2. dafür zu sorgen, dass Mietschulden Lübecker Einwohnerinnen und Einwohner darlehensweise übernommen werden können, wenn damit Obdachlosigkeit und Wohnungsverlust der Betroffenen verhindert werden kann;
  3. dafür zu sorgen, dass eine Beratungsstelle für die von energetischen Sanierungen betroffenen Mieterinnen und Mietern eingerichtet wird. Hierfür wird eine Stelle geschaffen. Diese Beratungsstelle berät Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte gegenüber ihren Vermieterinnen oder Vermietern. Sie arbeitet aber auch proaktiv, sie meldet sich bei den betroffenen Mietern und macht auf ihre Situation aufmerksam.;
  4. dass die Verwaltung dem Bauausschuss regelmäßig über die aktuellen Lage des Diskussionsstands der Situation der energetischen Sanierungen und neuer Sanierungsvorhaben berichtet.