Auszug - Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zu den Gehwegen unterhalb der Puppenbrücke  

10. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 04.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/07089 Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zu den Gehwegen unterhalb der Puppenbrücke
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
 
Wortprotokoll
Beschluss

Anfrage:

Aus Sicherheitsgründen sind seit Dezember 2013 die beliebten Gehwege unterhalb der Puppenbrücke für den öffentlichen Verkehr (Fußgänger) gesperrt.

- Zeichnet sich nach 5 Jahren eine Lösung für das Problem ab?

- Wann kann mit der Wiederöffnung der Gehwege gerechnet werden?

- Ist einmal geprüft worden die Gehwege über ein Provisorium wieder begehbar zu machen? Selbsttragende Holzbohlenkonstruktionen könnten den Problembereich überbrücken, entsprechende Brüstungen die Konstruktion zur Seite hin absichern. Diese Konstruktion könnte sich wie ein Inlay in das vorhandene Lichtraumprofil einfügen. Vergleichbare Konstruktionen werden als Behelfsbrücken für Fußgänger (vgl. Possehlbrücke) oder als provisorische Bahnsteige genutzt.

 

 

Antwort:

Bei den Gehwegen unterhalb der Puppenbrücke handelt es sich um zwei Stege, die parallel zum Stadtgraben ein Unterqueren der Puppenbrücke ermöglichen. Sie sind mit stählernen Konsolen an die Widerlager der Brücke gehängt. Seit Dezember 2013 sind die Gehwege abgesperrt, da der Zustand der Konsolen den öffentlichen Verkehr nicht mehr zulassen. Eine Sanierung ist nicht mehr möglich, die Konsolen sind neu zu erstellen. Die Wege wurden vor allem von Joggern und Spaziergängern genutzt, sie ermöglichen eine Querung des Holstentor- bzw. Lindenplatzes im Zuge der Uferwege am Stadtgraben.

 

Zu 1.)

Angesichts des Zustandes vieler Brücken in Lübeck wird die Beseitigung der dauerhaften Sperrung der Gehwege unterhalb der Puppenbrücke als nachrangig gesehen. Sowohl die finanziellen als auch die personellen Kapazitäten reichen nicht aus, alle Brücken, die dringend wieder auf einen akzeptablen Zustand gebracht werden müssen, gleichzeitig zu bearbeiten. Insofern zeigt sich noch keine Lösung für das Problem ab.

 

Zu 2.)

Die Puppenbrücke wird als kurzfristig zu sanieren eingestuft und steht somit bereits im Fokus des Bereichs Stadtgrün und Verkehr für die Planungen der nächsten Jahre. Spätestens im Zuge einer Grundinstandsetzung der Brücke werden natürlich auch die Gehwegkonsolen unterhalb der Brücke erneuert.

 

Zu 3.)

Der „Problembereich“ der Konsolen ist auf beiden Seiten des Stadtgrabens über jeweils die gesamte Länge. Die Puppenbrücke ist knapp 25 Meter breit, dieses Maß wäre die Stützweite für eine Behelfsbrücke, die man über die Konsolen legen müsste, Zwischenunterstützungen sind aufgrund des Zustands der Konsolen nicht möglich. Bei dieser Stützweite muss man mit einer Tragwerkshöhe von ca. 2,0m bis 2,5m rechnen, diese Bauhöhe ist nicht zwischen der Konsole und den Bogen der Puppenbrücke unterzubringen.

Zusätzlich müsste diese Brücke eine adäquate Gründung an den Enden erhalten, erfahrungsgemäß eine Tiefgründung. Die dort vorhandenen Ufermauern wären nicht in der Lage, die Lasten sicher aufzunehmen, gleichzeitig behindern sie die Ausführung ebendieser Gründung. Der Aufwand zur Herstellung einer Behelfsbrücke erscheint somit größer als die Wiederherstellung der vorhandenen Konstruktion.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.