Auszug - 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck   

5. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 5.2
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2019/07048 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Luschas, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Senator Hinsen erklärt, dass sich zwischenzeitlich eine Kleinigkeit geändert habe. Es sei normal, dass regelmäßig verschiedenste Prozesse zu gebührenrechtlichen Fragestellungen vom VG SH behandelt würden. Unter anderem habe es nunmehr ein Urteil des Verwaltungsgerichtes gegeben, wo das Gericht den Klägern in einem Verfahren gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung stattgegeben habe. Dieses Urteil habe unter Umständen ebenfalls Auswirkungen auf einen Paragraphen in dieser Satzung. Es handele sich lediglich um eine kleine Veränderung, die wir als veränderte Formulierung berücksichtigt haben, um sicherzustellen, dass nach Vorliegen der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes dieser Passus der Satzung möglichst nicht angepasst und nicht noch einmal durch alle Gremien laufen müsse.

 

Nach Urteilsbegründung werde die Hansestadt Lübeck entscheiden, ob Berufung einzulegen sei, denn vermutlich könne es mehrere Bereiche der Stadt betreffen.

 

Herr Zahn fragt nach, ob der Bereich Recht das Gerichtsurteil überprüft habe und wundert sich über die Schnelligkeit. Herr Senator Hinsen erklärt, dass intensiv darüber nachgedacht worden sei. Haus und Grund habe das Thema natürlich ebenfalls aufgegriffen und fordert jetzt bereits seine Mitglieder auf, Widersprüche einzulegen. 

 

Auf die Frage von Herrn Zahn bezüglich Satzungsänderung antworten die Herren Senator Hinsen und Dr. Verwey.  Es sei lediglich ein formeller Sachverhalt in der Satzung, der mit einer marginalen Änderung beseitigt werden könne.

 

Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Anpassung der Zahlungstermine, auch in Zusammenhang mit den anderen Zahlungsterminen der Stadt entfallen soll. Genau diese Form stehe zur Diskussion. Die EBL schlagen vor, die Entwässerungssatzung so zu belassen und den Zahlungstermin nicht auf den 15. des Monats vorzuziehen. So stehe zum 1.4.2019 die gültige Satzung und mit diesem Schritt sei das Risiko einer erneuten Änderung deutlich verringert.

 

Herr Dr. Verwey liest die Änderung bzw. Ergänzung zur Beschlussfassung vor:

 

„Es wird zusätzlich beschlossen, dass § 14 Abs. 7 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 22.03.2013 nicht geändert wird. Die bestehenden Fälligkeiten zur Zahlung der Niederschlagswassergebühr werden beibehalten.“

 


Beschluss:

Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck (Anlage 1) wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürgerschaft, die Vorlage mit der Änderung bzw. Ergänzung zu beschließen.