Auszug - BW 030 Ersatzneubau Possehlbrücke - Überplanmäßige Bewilligung gem. § 95 d Abs. 1 GO SH
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 11 Stimmen
Enthaltungen: 3 Stimmen
Herr Luetkens war bei der Abstimmung noch nicht anwesend.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
(1) Im Haushaltsjahr 2018 werden beim Produktsachkonto 544001.049.785200 Bundestraßen – Auszahlung aus Tiefbaumaßnahmen – 3.130.000,00 EUR für die Maßnahme „BW 030 Ersatzneubau Possehlbrücke“ überplanmäßig gemäß § 95 d GO SH bewilligt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 612003.000.6821000 Grundstücksan- und -verkäufe – Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden - in Höhe von 3.130.000,00 EUR.
(2) Der Bericht über die Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 65 Abs. 4 GO SH zur überplanmäßigen Bewilligung gem. § 95 d GO SH in Höhe von 370.000,00 EUR wird zur Kenntnis genommen.