Auszug - BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung - Überplanmäßige Bewilligung gem. § 95 d Abs. 1 GO SH und Projektfortführung  

5. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.21
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 25.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2018/06390 BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung - Überplanmäßige Bewilligung gem. § 95 d Abs. 1 GO SH und Projektfortführung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Eine Nachfrage von Herrn Stolzenberg wird von Frau Senatorin Hagen beantwortet.

 


Beschluss:

 

(1)      Im Haushaltsjahr 2018 werden beim Produktsachkonto 541001.733.785200 Gemeindestraßen – Auszahlung aus Tiefbaumaßnahmen  880.000,- EUR für die Projektfortführung BW 045 Josephinenstraßenbrücke überplanmäßig gemäß § 95 d GO SH bewilligt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 612003.000.6821000 Grundstücksan- und -verkäufe – Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden - in Höhe von 880.000,- EUR.

(2)      Das Projekt „BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung“ wird vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft zu (1) fortgeführt und der Bauauftrag vergeben.

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

Anmerkung des Protokolls: In der Sitzung des Hauptausschusses am 13.11.2018 ist einer Einwendung von Herrn Stolzenberg betr. einer Ergänzung der Protokollierung zu diesem TOP stattgegeben worden.