Auszug - Jahresabschluss des Betriebes Lübecker Schwimmbäder für das Wirtschaftsjahr 2017   

5. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.14
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 25.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2018/06218 Jahresabschluss des Betriebes Lübecker Schwimmbäder für das
Wirtschaftsjahr 2017
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.525 - Lübecker Schwimmbäder Bearbeiter/-in: Hoppe, Björn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu sprechen Herr Stolzenberg, Herr Bürgermeister Lindenau, Herr Prieur, Frau Senatorin Weiher und der Vorsitzende.


Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Lübecker Schwimmbäder für das Wirtschaftsjahr 2017 wird wie folgt festgestellt:

mit einer Summe der Erträge von (vor Verlustausgleich durch HL) 1.408.117,28 €

mit einer Summe der Aufwendungen von   5.041.333,27 €

mit einem Verlust von              3.633.215,99 €

  1. Der Verlust wird wie folgt behandelt:

Verlust:       3.633.215,99 €

Geleistete Zahlungen der HL :    3.812.000,00 €

Verbindlichkeiten gegenüber der HL:

Ergebnis aus Überzahlung Verlustausgleich

und erwirtschafteten Verlust 2017       178.784,01 €

Forderung gegenüber der HL aus

-          Lieferungen und Leistungen         119.088,16 €

-          Verlustübernahmen aus Vorjahren         99.478,97 €

-          Summe           218.567,13 €

  1. Die Differenz aus dem Jahresverlust 2017 und den in 2017 erfolgten Verlustzuweisungen der Hansestadt Lübeck in Höhe von 178.784,01 € wird als Verbindlichkeit gegenüber der Hansestadt Lübeck ausgewiesen.

Die Forderungen gegenüber der Hansestadt Lübeck aus Verlustübernahmen aus Vorjahren (99.478,97 €) sowie den Verbindlichkeiten gegenüber der Hansestadt Lübeck aus Überzahlung Verlustausgleich und erwirtschafteten Verlust 2017 (178.784,01 €) werden in 2018 aufgelöst. Die hieraus entstehende Differenz  in Höhe von 79.305,04 € wird in 2018 der Rücklage zugeführt. Dieser Betrag wird zur Teilfinanzierung der Sanierungsaufwendungen für das Sportbad St. Lorenz eingesetzt und ist deshalb nicht zurückzuzahlen.

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.