Auszug - Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der SPD-Fraktion betr. Zweckentfremdung von Wohnraum (Sitzung der Bürgerschaft am 22.03.2018 - VO/2018/05894)  

2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.6.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 30.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2018/06034 Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der SPD-Fraktion betr. Zweckentfremdung von Wohnraum (Sitzung der Bürgerschaft am 22.03.2018 - VO/2018/05894)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

TOP 5.3.7 Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22.03.2018 (VO/2018/05953)

Zweckentfremdung von Wohnraum

 

Herr Quirder begründet den Antrag dahingehend, dass die Nutzung von nicht genehmigten

Ferienwohnungen noch weiter in die Höhe schießen könne, bevor die Verwaltung mit einem

Konzept tätig werden könnte.

Herr Voht sieht diesen Antrag als zu kurz gedacht.

Herr Ramcke verweist auf den von der Verwaltung zugesagten Zwischenbericht und möchte

wissen, warum diese Forderungen in dem Antrag jetzt schon notwendig sein sollten.

Herr Prieur sieht es als schwierig an für die gesamte Altstadtinsel einen B-Plan zu realisieren,

zumal hierbei dann diverse Veränderungssperren ausgesprochen werden müssten. Seiner

Meinung nach handelt es sich bei der Vermietung nicht ausschließlich um Ferienwohnungen,

sondern auch Wohnungen für Monteure, Handwerker, Studenten und Personen, die

dort nur Übergangsweise wohnen müssen, bevor sie eine eigene Wohnung erwerben können.

Herr Pluschkell merkt an, dass es einen großen Bedarf an Wohnraum in Lübeck gäbe und es

auch nicht beabsichtigt sei Ferienwohnungen mit Wohnraum für Studenten zu vermengen. In

den Antrag gehe es nur darum erst einmal die Bremse zu ziehen, um die Anzahl der Ferienwohnungen nicht noch weiter zu steigern.

 

Herr Rosenbohm führt aus, dass zuerst einmal das Ergebnis der Verwaltung abgewartet

werden solle. Darüber hinaus habe er Bedenken, alles über einen B-Plan zu erfassen, nur

um eine Thematik einzudämmen.

Frau Glogau erläutert noch einmal die Inhalte des Berichtes der Verwaltung vom Dezember

2017.

Frau Friedrichsen sieht einen Stillstand in der Eindämmung von Ferienwohnungen auf der

Altstadtinsel, solange es keinen Bericht der Verwaltung gäbe.

Herr Ramcke stellt den Antrag, dass ein Teil des Inhalts des Antrages im Bericht der Verwaltung mit abgearbeitet werde.

Frau Glogau erklärt, dass es bereits auch so im Rahmenplan Innenstadt geplant sei.

Herr Ramcke zieht daraufhin seinen Antrag zurück.

Herr Leber sieht die Thematik aus dem Aspekt der Gerechtigkeit als schwierig zu entscheiden

an. Er appelliert, auch den Blickwinkel der Touristen nicht unberücksichtigt zu lassen.

Herr Quirder bestätigt, dass es sich hierbei um ein sehr schwieriges Unterfangen handelt,

verweist aber auch darauf, dass solche Thematiken trotzdem geregelt werden müssen.

Herr Quirder ändert den Antrag dahingehend, dass das Wort „ein“ vor „B-Planverfahren“ gestrichen werde und es sich bei dem Antrag demzufolge um mehrere B-Pläne für die Lübecker Altstadt handele.

 

Herr Lötsch merkt an, dass es ein sehr aufwendiges Verfahren für die Verwaltung sei, diverse

B-Pläne hierfür zusätzlich zu erstellen, wenn man den aktuellen Bearbeitungsstand bei Bplänen betrachte.

 

Der Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag (ohne das Wort „ein“) abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den geänderten Antrag: 5 Stimmen

Gegen den geänderten Antrag: 9 Stimmen

Enthaltungen: 1 Stimme

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag abzulehnen.


Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.