Auszug - Gemeinsame Empfehlung des Bauausschusses (federführend) und des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen GAL und BfL betr. Parksituation im Umfeld des Lübecker Campus (Sitzung der Bürgerschaft am 22.02.2018 - VO/2018/05694)  

2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.1.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 30.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2018/06029 Gemeinsame Empfehlung des Bauausschusses (federführend) und des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen GAL und BfL betr. Parksituation im Umfeld des Lübecker Campus (Sitzung der Bürgerschaft am 22.02.2018 - VO/2018/05694)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung hat sich in seiner Sitzung am

20.03.2018 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am

20.03.2018 TOP 5.4.1 Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22.02.2018 (VO/2018/05879) – interfraktioneller Antrag der Fraktionen GAL und BfL – Parksituation im Umfeld des Lübecker Campus

Der Ausschuss empfiehlt mit 9 - Jastimmen, 0 – Neinstimmen und 5 – Stimmenthaltungen

einstimmig, antragsgemäß zu beschließen.

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.04.2018 mit dem Antrag befasst

und folgende Empfehlung ausgesprochen:

Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses am 16.04.2018

 

TOP 5.3.1 Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22.02.2018 (VO/2018/05879) – interfraktioneller Antrag der Fraktionen GAL und BfL – Parksituation im Umfeld des Lübecker

Campus

 

Herr Dr. Koß berichtet, dass gemäß der Entsorgungsbetriebe Lübeck, die Straßen in der

Siedlung Strecknitz teilweise so zugeparkt seien, dass die Müllfahrzeuge dort nicht mehr

durchkämen. In dem Parkhaus an der Uni hingegen gäbe es noch diverse freie Parkplätze.

Er merkt an, dass sich die monatlichen Kosten eines Parkplatzes im Parkhaus für Mitarbeiter

auf 35,00 Euro beliefen. Seiner Meinung nach müsse die Verwaltung mit Kiel Kontakt aufnehmen und die Refinanzierung der Baukosten des Parkhauses zu Ungunsten der Mitarbeiter bemängeln.

Herr Lötsch merkt an, dass es notwendig sei, dass in erster Linie die Stadt Lübeck mit dem

Problem umgehen müsse.

Herr Voht sieht es ähnlich wie Herr Dr. Koß und bemängelt, dass das Gewinninteresse beim

UKSH im Vordergrund stehe. Er sieht den Antrag der CDU-Fraktion (TOP 5.3.13) positiv für

die Anwohner der Siedlung aber negativ für die Mitarbeiter der Uni.

Herr Pluschkell sieht es als kritisch an, wenn nun die Anwohner der Siedlung für einen Bewohnerparkausweis Geld bezahlen müssten, nur weil die Mitarbeiter der Uni keine Kosten

für einen Parkplatz im Parkhaus zahlen wollen. Er sieht es genauso, dass die Verwaltung ein

Gespräch mit dem Land führen müsse. Darüber hinaus verweist er auf die gleichen Zustände

im Quartier am Hauptbahnhof und demzufolge auf den Interfraktionellen Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis90 / DieGrünen unter TOP 5.3.2 (VO/2018/05839 [Bürgerschaft] bzw. VO/2018/05880 [Bauausschuss]).

 

Interfraktioneller Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis90 /

DieGrünen – Parkraumbewirtschaftung (Anwohnerparkrecht) in

den Wohngebieten um UKSH / FH und um den Hauptbahnhof

(TOP 5.3.2 – VO/2018/05880):

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, darüber zu berichten, wie in den

Wohnstraßen im Umfeld von UKSH, Universität und Fachhochschule

(in den Wohngebieten um die Ratzeburger Allee, dem Mönkhofer

Weg, in Richtung Hochschulstadtteil und im Hochschulstadtteil) sowie

im Umfeld des Hauptbahnhofs ein Anwohner*innenparkrecht oder eine

anwohnerfreundliche Parkraumbewirtschaftung eingerichtet und

die Einhaltung konsequent überwacht werden kann. Zudem soll berichtet

werden, welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf die Anwohner*

innen und die dortigen „Fremdparker*innen“ hätten und welche

Kosten entstünden. Die Verantwortlichen des UKSH, der Universität

und der Fachhochschule sind mit einzubinden.

 

 

Begründung:

Der Parkdruck im Umfeld zentraler Einrichtungen nimmt in den letzten

Jahren stetig zu. Dies bekommen insbesondere die Bewohner*innen

in den umliegenden Wohnstraßen zu spüren. Vielfach ähnelt dort

die Situation des ruhenden Kfz-Verkehrs der bekannten Konfliktsituation

in der historischen Altstadt

Frau Glogau erläutert, dass dies ein komplexes und wichtiges gesamtstädtisches Thema sei

und man nicht nur den Fokus auf diese eine Siedlung legen dürfe. Sie sagt zu, dass sich die

Verwaltung dieses Themas annehme. Im Zusammenhang mit den Bewohnerparkausweisen

gäbe sie zu bedenken, dass dort dann Besucher der Anwohner, Handwerker oder auch

Besucher von Praxen nicht mehr parken könnten. Auch die räumliche Abgrenzung dieses Bereiches mit Parkrechten müsse geklärt werden und es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Flächenkonflikte zunähmen, weil eine Verlagerung des Verkehrs in angrenzende Straßen die Folge von Bewohnerparkrechten sein könne.

Herr Dr. Brock sieht es als nicht unangemessen an, dass die Mitarbeiter für einen Parkplatz

im nahen Umfeld ihres Arbeitsplatzes Geld bezahlen.

Herr Dr. Koß merkt an, dass man auch die Fachhochschule (FH) und die Uni zusammen mit

dem UKSH betrachten müsse. Allerdings gäbe es hier kein einheitliches abgestimmtes System bezüglich des Parkens der Mitarbeiter bzw. Studenten.

Herr Lötsch sieht die Komplexität dieses Themas und führt aus, dass schnellstmöglich etwas

passieren müsse. Seiner Meinung nach sei der Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 5.3.13

der weitreichendste, und daher müsse zuerst über diesen abgestimmt werden.

 

Zusätzlich beantragt er eine absatzweise Abstimmung zum Bewohnerparken.

Antrag der CDU-Fraktion – Parksituation im Umfeld des Campus

Lübeck (TOP 5.3.13):

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, folgende Sofortmaßnahmen umzusetzen,

um die berechtigten Interessen der Anwohner im Umfeld

des Campus Lübeck durchzusetzen:

1. Siedlung Strecknitz:

a. Kennzeichnung derjenigen Flächen, die als Parkraum zur Verfügung

stehen

b. Kennzeichnung exponierter, frei zu haltender Flächen

c. Einrichtung von Anwohnerparkrechten für das Zeitfenster Mo –

Fr 08:00 – 18:00 Uhr

d. Ausweis aller Parkflächen als Zonen mit begrenzter Parkdauer

(mit Parkscheibe maximal 2 Stunden) in der Zeit von 08:00 –

18:00 Uhr für Nutzer ohne Anwohnerparkrecht

2. Straße Stadtweide

Regelung analog Siedlung Strecknitz

3. Hochschulstadtteil

Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots (Zeichen 286

nach StVO) in der Paul-Ehrlich-Straße analog der Regelung in

der Maria-Goeppert-Straße (d.h. Mo – Fr, 07:00 – 16:00 Uhr)

4. Regelmäßige Kontrollen, um die Einhaltung der o.g. Regelungen

sicher zu stellen.

Sechs Monate nach Einführung der o.g. Regelungen ist der Bürgerschaft

ein Zwischenbericht zur Wirksamkeit der Maßnahme und ggf.

Vorschläge zur Nachjustierung vorzulegen.

Herr Quirder merkt an, dass die SPD-Fraktion die beiden ersten Spiegelstrichaufzählungen

des CDU-Antrages bezüglich der Siedlung Strecknitz (Kennzeichnung derjenigen Flächen,

die als Parkraum zur Verfügung stehen und Kennzeichnung exponierter, frei zu haltender

Flächen) mittragen könnte, allerdings müsse in diesem Zusammenhang auch die Situation in

anderen Stadtteilen berücksichtigt werden.

Herr Rosenbohm schlägt vor, die Anträge solange zurückzustellen, bis die Verwaltung hierzu

einen Bericht gefertigt habe.

Herr Quirder bittet um eine Unterbrechung.

Der Vorsitzende unterbricht für eine Beratungspause die Sitzung (17:25 Uhr).

Nach der Beratungspause führt der Vorsitzende die Sitzung weiter fort (17:38 Uhr).

Herr Lötsch erläutert noch einmal die von der CDU-Fraktion beantragte Regelung in der

Siedlung Strecknitz.

Herr Quirder legt fest, dass der interfraktionelle Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis90 / DieGrünen unter TOP 5.3.2 bestehen bleibe und erst einmal abgewartet werden solle, was die Verwaltung hierüber berichten könne.

 

Herr Quirder sagt zu, den letzten Satz im ersten Absatz des interfraktionellen Antrages der

Fraktionen der GAL und BfL („Bei festgestellten Verstößen gegen die StVO, die die Sicherheit

der VerkehrsteilnehmerInnen gefährden oder ihre Mobilität wesentlich beeinträchtigen,

ist die Ordnung herzustellen.“) im Antrag (TOP 5.3.2) zu übernehmen.

Herr Voht möchte wissen, ob die Verwaltung zusage, Gespräche mit dem UKSH bezüglich

der Parkgebühren aufzunehmen, was seitens Frau Glogau bestätigt werde.

Der Vorsitzende entscheidet, dass der Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 5.3.13 am weitreichendsten ist und lässt über diesen zuerst abstimmen. Es erhebt sich kein Widerspruch.

 

Aufgrund der Übernahme des einen Satzes in den interfraktionellen Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis90 / DieGrünen wird dieser Antrag als erledigt angesehen und ohne Votum weitergegeben.


Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.