Auszug - Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2018 für das Projekt Untertrave, 2. BA Drehbrückenplatz  

2. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2018-2023)
TOP: Ö 5.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 10.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2018/06172 Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2018 für das Projekt Untertrave, 2. BA Drehbrückenplatz
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu den Vorlagen 2018/06172 (TOP 5.2) und 2018/06173 (vormals TOP 13.3 und neu TOP 5.4) diskutieren – zum Teil kontrovers und mit mehrfachen Wortbeiträgen – Herr Fürter, Frau Wulke-Eichenberg, der Vorsitzende, Herr Lüttke, Herr Drever, Herr Reinhardt, Herr Stolzenberg, Herr Bürgermeister Lindenau, Herr Rathcke und Herr Dr. Flasbarth.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage 2018/06172 abstimmen.

 


Beschluss:

 

Im Haushaltsjahr 2018 wird für das Projekt Untertrave, Produktsachkonto 541001.729.7852000 – Gemeindestraßen – Untertrave, 2. BA / Drehbrückenplatz, eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 950.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 gem. § 95 f (1) i.V.m. § 95 d (1) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckung erfolgt aus der Verpflichtungsermächtigung auf dem Produktsachkonto 543001.044.7852000 – Landesstraßen – Neubau Bahnhofsbrücke

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
mit Mehrheit (4 Gegenstimmen, 1 Enthaltung),

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über die Vorlage 2018/06173 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die mit 3,4 Mio. Euro aus Bundesmitteln und 3,2 Mio. Euro aus Städtebaufördermitteln geförderte Baumaßnahme Untertrave, 2. BA / Drehbrückenplatz, wird mit Mehrkosten in Höhe von 950.000,00 Euro fortgesetzt. Die Projektgesamtkosten erhöhen sich von 7.580.000,00 Euro auf 8.530.000,00 Euro.

Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden mit separater Vorlage durch eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 und Finanzmittel im Haushalt 2019 entsprechend geordnet. Daher steht diese Freigabe unter dem Vorbehalt, dass der Vorlage VO/2018/06172 in der Bürgerschaft zugestimmt wird.

 

Der Hauptausschuss beschließt bei 4 Gegenstimmen

und 1 Enthaltung mehrheitlich gemäß

Beschlussvorschlag.