Auszug - Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2018 für das Projekt Untertrave, 2. BA Drehbrü-ckenplatz  

1. Sitzung des Bauausschusses - Konstituierende Sitzung
TOP: Ö 3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 02.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06172 Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2018 für das Projekt Untertrave, 2. BA Drehbrückenplatz
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Pluschkell verweist auf die Vorlage unter TOP 9.1 im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung und möchte wissen, warum diese nicht auch im öffentlichen Teil entschieden werden solle.

Frau Glogau erläutert, dass dies eine Entscheidung aus der Senatssitzung sei, da hier noch Vergabeverfahren anstünden, und eine öffentliche Behandlung eventuell das Ausschreibungsergebnis beeinflussen könne.

 

Herr Pluschkell beantragt, diese Vorlage zusammen mit der unter TOP 9.1 im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung zu diskutieren und die Abstimmung im Anschluss der nicht-öffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil durchzuführen.

 

Der Bauausschuss stimmt diesem beantragten Verfahren einstimmig zu.

 

 

Der Vorsitzende lässt über diese Vorlage nach erfolgter Diskussion im nicht-öffentlichen Teil und der erneuten Eröffnung des öffentlichen Teils der Sitzung abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:  11 Stimmen

Gegen die Vorlage:  4 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

Im Haushaltsjahr 2018 wird für das Projekt Untertrave, Produktsachkonto 541001.729.7852000 – Gemeindestraßen – Untertrave, 2. BA / Drehbrückenplatz, eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 950.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 gem. § 95 f (1) i.V.m. § 95 d (1) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckung erfolgt aus der Verpflichtungsermächtigung auf dem Produktsachkonto 543001.044.7852000 – Landesstraßen – Neubau Bahnhofsbrücke