Auszug - Beschlussvorlage zur Errichtung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck auf der Grundlage des Berichtes vom 13.02.2018 Nr. VO/2018/05797   

1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der Wahlperiode 2018 - 2023 (konstituierende Sitzung)
TOP: Ö 6.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 05.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2018/06118 Beschlussvorlage zur Errichtung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck auf der Grundlage des Berichtes vom 13.02.2018 Nr. VO/2018/05797
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senatorin Kathrin Weiher
2. Senator Sven Schindler
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Beteiligt:2.020 - Fachbereichs-Controlling
Bearbeiter/-in: Wagner, Aiko   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Glenk stellt die vier zentralen Gliederungspunkte der Entwicklung der Jugendberufsagentur (JBA) vor.

  • Ausgangslage: „Niemand darf verloren gehen“
  • Einsatz der finanziellen Ressourcen
  • Einsatz der personellen Ressourcen
  • Ausbildungsnetz Lübeck

Die Finanzierung erfolge über Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Aus den Restmitteln wurde ein Sonderposten gebildet, der die Finanzierung bis zum Frühjahr 2024 sicherstellen soll.

Dennoch hält Herr Glenk dazu an, zusätzliche Mittel einzuwerben. Die Possehlstiftung hat bereits signalisiert, sich bei den Kosten für die aufsuchende Straßensozialarbeit zu beteiligen.

Auf Nachfragen von Herrn Wargenau und Herrn Stolzenberg zu der Erreichung der Absentisten und derjenigen, die nicht erreicht werden wollen, antworten Herr Glenk und Frau Weiher. Über die Schulen müssten die datenschutzrechtlichen Gegebenheiten noch geprüft werden. Weiterhin arbeiten Kolleg*innen aus den Bereichen Jugendarbeit, Familienhilfen sowie Schule und Sport, dem Jobcenter und der Arbeitsagentur für Arbeit in der JBA zusammen, so dass ein großes Spektrum an Institutionen genutzt werden könnte, um Kontakt zu den Jugendlichen aufzubauen. Darüber hinaus soll der § 16 h SGB II genutzt werden um Modellprojekte zu finanzieren und neue Maßnahmen zur Erreichung der Jugendlichen zu entwickeln.

Herr Puhle und Frau Hildebrand sprechen sich positiv über die Entwicklung einer JBA aus wünschen viel Erfolg bei der Umsetzung.

Frau Prüß regt an so wenige Schnittstellen wie möglich zu schaffen, da ansonsten zu viel Zeit in die Abstimmung investiert würde und zu wenig Hilfe bzw. Zeit beim Jugendlichen ankomme. Frau Weiher erklärt, dass die JBA den Zusammenhang zwischen den diversen Hilfen darstellen solle und dass bei anderen Jugendberufsagenturen nachgefragt werde nach welchen Kennzahlen diese evaluieren.

Auf Nachfrage von Herrn Berner erklärt Frau Weiher, dass es sich bei den Mitarbeitern in erster Linie um erfahrene Sozialpädagogen aber auch um Verwaltungskräfte handele.


Beschluss:

 

  1.        Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusam­menarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.

 

  1.        Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

 

  1.        Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

 

  1.        Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.

 

  1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0