Auszug - 123. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Schönböckener Straße 102 ? 104 / Hagenskoppel abschließender Beschluss Bebauungsplan 23.26.00 ? Schönböckener Straße 102 ? 104 / Ha-genskoppel - Satzungsbeschluss (5.610)  

74. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.20
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:14 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2018/05827 123. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Schönböckener Straße 102 ? 104 / Hagenskoppel
abschließender Beschluss
Bebauungsplan 23.26.00 ? Schönböckener Straße 102 ? 104 / Ha-genskoppel - Satzungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen.


Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig (bei 1 Enthaltung) gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.