Auszug - CDU: Bewertung bei Verkauf von Erbbaugrundstücken Überweisung aus der Bürgerschaft vom 25.01.2018 - TOP 5.17 Antrag der CDU-Fraktion - VO/2018/05650  

38. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 5.1
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 12.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2018/05738 CDU: Bewertung bei Verkauf von Erbbaugrundstücken

Überweisung aus der Bürgerschaft vom 25.01.2018 - TOP 5.17
Antrag der CDU-Fraktion - VO/2018/05650
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2018/05650
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Ehrich, Jan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Krause gibt Erläuterungen zu dem Antrag. Eine Frage von Herrn Hundertmark zu den Kosten für die Stadt wird von Herrn Senator Schindler beantwortet. Pro Grundstück könnten vermutlich durchschnittlich 120T€ erzielt werden. Beim Verkauf von angenommen 860 Grundstücken ergibt sich ein rechnerischer Verkaufserlös von rd. 100 Mio. €. Dieser könnte durch zwei Rabattvarianten um ca. 25 Mio. € reduziert werden. Diese Thematik sollte bis zur nächsten Sitzung aufgearbeitet und mündlich berichtet werden. Herr Sankewitz hält den Bericht bis zur nächsten Sitzung für unrealistisch. Der Ausschuss sollte auf belastbare Zahlen bestehen.

 

Herr Zander weist darauf hin, dass es hier nur um den Antrag der CDU-Fraktion geht, der Beschluss über die Verkaufsaktion selbst ist von der Bürgerschaft bereits getroffen worden. Herr Reinhardt möchte wissen, welche Einnahmeverluste für die Stadt entstehen. Herr Krause weist darauf hin, dass  mit der Zugrundelegung der Bodenrichtwerttabelle eine Arbeitserleichterung für die Verwaltung erreicht wird, da nicht für jedes Grundstück ein Gutachten eingeholt werden muss. Herr Schaafberg stellt eine Frage zur Verwendung der Einnahmen und kritisiert die Rabattierung für die Käufer.

 

Fragen von Herrn Rathcke zur Anwendung der Bodenrichtwerttabelle werden von Herrn Schindler beantwortet. Herr Dr. Koß stellt eine weitere Frage zu den Bodenrichtwerden und verweist auf zahlreiche aus seiner Sicht noch zu klärende Punkte. Herr Zander weist darauf hin, dass es den Fraktionen frei steht, weitere Änderungsanträge zu stellen. An einer weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Meier, Reinhardt, Simon, Dr. Koß, Zander und Hundertmark.


Antrag:

Die Lübecker Bürgerschaft hat in ihrer Haushaltssitzung am 30.11.2017 eine Sonderverkaufsaktion von selbst gehaltenen und selbst genutzten Erbbaugrundstücken an die Eigentümer beschlossen. In der Umsetzung dieses Beschlusses ist es zu Unklarheiten über die Bemessung des Kaufpreises gekommen.

 

Daher beschließt die Bürgerschaft klarstellend folgende Änderung des Wortlautes des 2. Absatzes des Beschlusses vom 30.11.2017:

 

„Der Kaufpreis ist auf der Grundlage der jeweils gültigen Bodenrichtwerttabelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck zu ermitteln. Für 600 m² Grundfläche (Bezugsgröße laut Bodenrichtwerttabelle) ist der jeweils gültige Bodenrichtwert ohne Umrechnungsfaktor für die Ermittlung des Kaufpreises zugrunde zu legen. Für die darüber hinausgehende unrentierliche, unbebaute Fläche ist nur ein Viertel des jeweils gültigen Bodenrichtwertes in Ansatz zu bringen. Sollte in der jeweils gültigen Bodenrichtwertkarte ggf. eine andere Bezugsgröße ausgewiesen sein, so findet die vorgenannte Berechnung analoge Anwendung.

 

Der 4. Absatz des Beschlusses vom 30.11.2017 wird klarstellend ergänzt um die Feststellung, dass sich der gesamte Beschluss lediglich bezieht auf Wohn-Erbbaurechtsverträge.“


Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich,

den Antrag anzunehmen.

(8 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)