Auszug - Antrag zur Erstellung eines Kulturentwicklungsplanes für die Hansestadt Lübeck 2018 - 2022  

28. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2018/05737 Antrag zur Erstellung eines Kulturentwicklungsplanes für die Hansestadt Lübeck 2018 - 2022
     
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Hoppe, Bianca
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Jakubczyk gibt zunächst einen Ausblick auf die vom Kulturbüro geplante zukünftige Kulturentwicklung in Lübeck. Konkret seien zwei Ziele formuliert worden:

 

    Mehr Vernetzung der Kulturschaffenden untereinander: Dieses Ziel sei aus dem Barcamp, dem Beteiligungsverfahren, welches im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Lübeck Kulturhauptstadt 2025“ stattgefunden habe, formuliert worden. Die teilnehmenden Kulturschaffenden hätten in diesem Barcamp den Wunsch nach mehr Vernetzung geäußert. Ein nächstes Treffen der Kulturschaffenden findet am 20. April 2018 statt. Es ist geplant,  die Kulturpolitiker aller Fraktionen hierzu zu einem Dialog einzuladen; Frau Jakubczyk bittet, den Termin bereits vorzunotieren .

    Mehr Kultur in die Stadtteile bringen: mit der neuen Personalstelle, die die Bürgerschaft für das Kulturbüro beschlossen hat, werde zunächst die Erstellung einer Bestandsaufnahme möglich sein. Diese Bestandsaufnahme solle Aufschluss darüber geben, welche Angebote bereits vorhanden seien und wie zufriedenstellend diese vor Ort bewertet werden.

 

Herr Puhle bittet die antragstellende Fraktion, zu erläutern wie der Antrag zu verstehen sei.

Herr Hansen erklärt daraufhin, dass es eine Vielzahl von kulturellen Angeboten gebe. Hier müsse eine Gliederung erfolgen, was gefördert werden solle. Herr Hansen schlägt eine

Prioritätensetzung über vier Jahre vor.

Herr Petereit erfragt, ob die Intention des Antrags folglich eine Begrenzung durch Prioritätensetzung sei.

Herr Hansen bejaht dies.

Herr Untermann gibt zu bedenken, dass dann im ersten Schritt geklärt werden müsse, wer diese Prioritäten setzt. Er schlägt vor, zunächst die Bestandsaufnahme des Kulturbüros abzuwarten, um daraus dann ggf. einen Handlungsbedarf abzuleiten.

Frau Weiher weist nochmal auf die Ausführungen von Frau Jakubczyk hin und erklärt, dass das Kulturbüro bereits einige Prozesse hinsichtlich der Kulturentwicklung angestoßen habe. Einen Kulturentwicklungsplan bis Ende Juni vorzulegen, so wie es in der Vorlage beantragt werde, sei nicht realisierbar. Vermutlich werde erst im Mai ein genehmigter Haushalt

vorliegen, erst dann könne die Personalstelle im Kulturbüro besetzt werden. Grundsätzlich könne sie sich vorstellen eine Prioritätenliste zu erstellen, wenn dies zum Anlass genommen wird, miteinander in Diskurs aufgrund von Fakten zu kommen. Frau Weiher betont jedoch, dass es nicht möglich sei, die gesamte Kulturentwicklung in einen Plan zu fassen. Kultur sei frei und kreative Prozesse  müssten sich eigenständig entwickeln können.. Es widerstrebe ihr, auf der Ebene einschränkend zu steuern.

Herr Petereit unterstützt die Aussage von Frau Weiher. Die Kulturentwicklungsplanung solle nichts Technisches werden, sondern prozesshaft betrachtet werden. Auch schließt er sich dem Vorschlag von Herrn Untermann an, zunächst die Bestandsaufnahme und das zweite Netzwerktreffen der Kulturschaffenden abzuwarten, um der Verwaltung zunächst die

Möglichkeit zu geben, den Prozess eigenständig zu gestalten.

 

Herr Untermann schlägt vor, den Tagesordnungspunkt auf die erste Sitzung nach der

Sommerpause zu vertagen und bittet die Ausschussmitglieder, darüber abzustimmen. Es gibt keine Gegenstimmen oder Enthaltungen.

Der Tagesordnungspunkt Erstellung eines Kulturentwicklungsplanes wird einstimmig auf die erste Sitzung nach der Sommerpause vertagt.

 


 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig