Vorlage - VO/2018/05737  

Betreff: Antrag zur Erstellung eines Kulturentwicklungsplanes für die Hansestadt Lübeck 2018 - 2022
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Hoppe, Bianca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
12.02.2018 
28. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (offen)   

Sachverhalt

Begründung

Sitzung der Bürgerschaft am 25. Januar 2018
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Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.8 mit VO Nr. 5626 den nachstehend aufgeführten Antrag der FDP-Fraktion sowie zu Punkt 5.8.1 mit VO Nr. 5701 den Antrag der

GAL-Fraktion einstimmig an den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege

überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen !

 

(Erstellung eines Kulturentwicklungsplanes für die HL 2018-2022)

 

FDP-Antrag / VO 5626:

 

Die Verwaltung erstellt bis Ende Juni 2018 einen Entwurf für einen Kultur-

entwicklungsplan für die Hansestadt Lübeck für die Jahre 2018 bis 2022. U. a. sollten folgende kulturpolitische Eckpunkte im Entwicklungsplan berücksichtigt werden:

 

Langfristige Sicherung der kulturellen Vielfalt in der Hansestadt Lübeck und Prioritätensetzung der Kulturangebote unter Einbeziehung der aktuellen finanziellen Situation der städtischen Kulturinstitutionen, der freien Kulturträger und der Kulturinstitutionen

 

Entwicklung von klaren und nachvollziehbaren Kriterien für die zukünftige Bezuschussung von Kulturprojekten und Kulturinstitutionen.

 

Eine noch bessere touristische Vermarktung der kulturellen Angebote der Stadt.

Zur Vorbereitung des Kulturentwicklungsplanes wird ein Kultur-Workshop unter Beteiligung von Politik, Verwaltung und Kulturschaffenden zeitnah einberufen. Der Kulturworkshop soll Impulse für den zukünftigen Kulturentwicklungsplan geben.

 

Der Kulturentwicklungsplan muss mit den Vorschlägen zu den strategischen Handlungsfeldern der Stadt verzahnt und abgestimmt werden.

 

 

 

GAL-Antrag / VO 5701:

 

Die in der Vorlage genannten kulturpolitischen Eckpunkte werden ergänzt um den Satz:

 

Verbesserung der dezentralen Versorgung der Stadtteile mit kulturellen Angeboten und Orten für kulturelle Aktivitäten insbesondere freier Kulturträger.

 

 Auftrag an:

 

 FB 4: Kultur und Bildung

 (als geschäftsführender Fachbereich)

 

Es wird um Mitteilung für den Kontrollbericht gebeten, wann und mit welchem Ergebnis die Anträge im Ausschuss behandelt worden sind. Das Beratungsergebnis ist unverzüglich der Bürgermeisterkanzlei mitzuteilen sowie dem Büro der Bürgerschaft schriftlich in Form eines Protokollauszuges (ALLRIS) zuzuleiten.