Auszug - Antwort zu Vorlage VO/2017/05532  

36. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.1.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 01.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/05596 Antwort zu Vorlage VO/2017/05532
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Rieper, Sonja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Weise fragt nach, ob sozialpädagogische Assistenten (SPA) auch als Gruppenleitung im Ganztag eingesetzt werden, was der Kitaverordnung (KitaVO) widersprechen würde.

Frau Rieper erklärt, dass die KitaVO auf den Ganztag nicht 1 zu 1 übertragbar ist, dass die Betreuung aber in Anlehnung an die Vorgaben der Verordnung erfolgt. Gerade in den Nachmittagsangeboten unterstützen auch ehrenamtlich Tätige oder weitere Honorarkräfte die Betreuung und AG-Angebote der Kinder, was den Personalschlüssel verbessert. Herr Jürgensen ergänzt, dass Grundlage für die Budgetbemessung eine pädagogische Fachkraft im Sinne des Kitagesetzes (KitaG) sei, dass dies aber, gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, noch nicht überall umgesetzt werden könne.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Weise zum Spielraum des Trägers beim Personaleinsatz erklärt Frau Rieper, dass dieser vorhanden ist und in der Verantwortung des Trägers liegt.

 

Auf Nachfragen von Frau Mentz und Frau Grädner erklärt Frau Rieper, dass es möglich ist, dass in einer Gruppe im Laufe des Tages mal keine Fachkraft unmittelbar beteiligt ist, wie zum Beispiel bei Sportangeboten. Dennoch ist aber auch immer eine Fachkraft ansprechbar.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Müller zum Betreuungsschlüssel erklärt Frau Rieper, dass die Betreuung dem Bedarf der Kinder angepasst und der Fachkräfteeinsatz durch das Berichtswesen überprüft wird. Herr Jürgensen ergänzt, dass immer eine pädagogische Fachkraft als Bezugsperson vorhanden ist und dass es teilweise auch Übergangslösungen bei der Betreuung gibt.

 

Herr Puhle weist nochmal darauf hin, dass gemeinsam ein Konzept vereinbart wurde und dass dieses nicht gleich umgesetzt werden kann. Weiterhin kritisiert er die lange und teure Erzieher-Ausbildung und spricht sich dafür aus die Ausbildung kostenfrei vorzuhalten.

 

Herr Weise verweist auf die Ausbildung der BQL als Fachkraft für Schulkindbetreuung und fragt nach in wie weit es sich hierbei um eine Fachkraft handelt. Herr Regenberg erklärt die 3 Mitarbeitergruppen Fachkräfte, Teilfachkräfte und sozialpädagogisch erfahrene Kräfte und stellt klar, dass die Ausbildung zur Fachkraft bei der BQL keine Fachkraft im Sinne des Konzeptes sei.

 

Frau Hildebrand und Herr Klüssendorf unterstützen die Ausführungen von Herrn Puhle und loben die Angebote des Ganztags.

Frau Weiher verweist auf die Rahmenbedingungen und hebt hervor, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung gibt. Der Ganztag besteht aus qualitativ guten und geordneten Angeboten. Wenn immer eine Fachkraft für diese Angebote notwendig wäre, dann gäbe es viele der Angebote gar nicht. (z.B. ehrenamtliche Schülerbäckerei, Fahrradwerkstatt mit Betreuung durch Monteur in Rente)

 

Frau Grädner macht deutlich, dass ihrer Meinung nach regelmäßige Beurteilungen bzw. Evaluationen notwendig sind, um den Interessen der Bürger gerecht zu werden und um den Blick nach vorne zu richten und Veränderungen zu erwirken.

 

Frau Mentz fragt, ob eine Übersicht der aktuellen Personalsituation erstellt werden könnte. Frau Rieper sagt dies zu.

 

Herr Kolterjahn, Frau Weiher und Frau Schmittner erklären, dass die Umsetzung Ganztag ein Prozess sei, der sich stetig auch verändert und weiterentwickelt und sich den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen anpasst. Verbesserungen werden versucht umzusetzen, Impulse werden gegeben und die Gewährleistung einer möglichst guten Betreuung wird angestrebt.


Beschluss:

Anfrage des beratenden Ausschussmitgliedes (KEV) Christian Weise zum Ganztag


Die Beantwortung der Anfrage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.