Auszug - Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Einziehung/Teileinziehung im Zusammenhang mit der Umgestal-tung des Drehbrückenplatzes im Rahmen der Maßnahme: Westli-cherAltstadtrand, An der Untertrave Abschnitt 2: Drehbrückenplatz - Alsheide (5.660)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 20.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/05412 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
Einziehung/Teileinziehung im Zusammenhang mit der Umgestal-tung des Drehbrückenplatzes im Rahmen der Maßnahme: Westli-cher Altstadtrand, An der Untertrave Abschnitt 2: Drehbrückenplatz - Alsheide (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Gutzeit, Dorothee
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

  1. Es ist beabsichtigt, auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG wie folgt zu verfahren:

 

* Teileinziehung der gemäß Anlage 1 gekennzeichneten Teilfläche I / des freien Rechtsabbiegers am Drehbrückenplatz zu einer Sonstigen öffentlichen Straße – Platz – mit der Beschränkung auf Fußgänger- und Anlieferverkehr zur Beschickung des geplanten Gebäudes

 

* Einziehung der gemäß Anlage 1 gekennzeichneten Teilfläche II am Drehbrückenplatz für das geplante Gebäude

 

  1. Die Einziehungsabsicht ist öffentlich bekannt zu machen und der Plan zur Einsicht auszulegen.