Auszug - Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 06.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/05378 Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:20.21.2018.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Quirder möchte wissen, was bei dem Objektnummer 119 auf der Seite 477 (Radweg Roeckstraße) geplant sei.

Herr Schröder erläutert, dass es eine Vorstellung der Alternativplanungen bezüglich der Radwegführung in der Roeckstraße in einen der nächsten Bauausschüsse geben werde. Die Höhe der Kosten werde in der nächsten Sitzung (20.11.2017) erläutert.

 

Herr Mihr möchte zur laufenden Nummer 360 der Anlage 1a (Neubau Bahnhofsbrücke) wissen, ob die Verwaltung aus den Fehlern im Zusammenhang mit der Possehlbrücke gelernt habe und sich hier rechtlich komplett abgesichert habe.

Frau Glogau bestätigt, dass die Verwaltung beabsichtigt, hier juristische Begleitung in Anspruch zu nehmen.

Herr Drever ergänzt, dass zuerst die Ver- und Entsorger im Umfeld der Bahnhofsbrücke tätig werden und die Ausschreibung für den Brückenneubau erst Ende 2018 erfolgen werde. Da die Kosten der oben genannten Arbeiten gemäß des Verursacherprinzips auch von der Hansestadt Lübeck getragen werden müssen, sind dafür bereits Haushaltsmittel ab 2018 in den Haushalt eingestellt.

 

Herr Rosenbohm möchte wissen, was mit den Geldern der laufenden Nummer 285 der Anlage 1a (ehem. Schule Moisling / VHS-Umbau / Planung) geplant sei, da ihm dies Projekt nicht bekannt sei.

Herr Bunk erläutert, dass es sich hierbei um einen Planungsansatz handele, der eine teilweise Unterbringung der VHS in Moisling prüfe.

 

Herr Rosenbohm möchte wissen, warum sich die Summe aus den Maßnahmen „Masterplan Straßen (laufende Nummern 313, 354, 365 und 376 der Anlage 1a) auf rund 108 Mio. Euro belaufe, obwohl seinerzeit der Masterplan Straßen 2014-2018 nur eine Summe von 45 Mio. Euro ausgewiesen habe.

Herr Drever erklärt, dass damals nur ein begrenzter Umfang der Straßen aufgenommen worden sei und der Bereich nun u.a. aufgrund des Investitionsstaus höhere Kosten veranschlagen müsse, auch wegen der Preissteigerungen in den letzten Jahren.

 

Herr Rosenbohm möchte wissen, warum in diesem Haushaltsplan keine Gelder für die Rehderbrücke und die Hüxterbrücke (Hüxterdamm) ausgewiesen seien, so wie in 2017.

Herr Drever sagt eine Beantwortung zur nächsten Sitzung (20.11.2017) zu.

 

Herr Voht möchte wissen was es bedeute, dass die Grünpflege unter der laufenden Nummer 12 der Anlage 3 durch steigende Nutzeranforderungen begründet seien.

Herr Bunk erklärt, dass es seitens des schulischen Betriebes keine weiteren Nutzeranforderungen bezüglich der Außenanlagen gegeben habe.

Herr Drever sagt eine Beantwortung zur nächsten Sitzung (20.11.2017) zu.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob in Bezug auf die Personalsituation im Fachbereich 5 alle notwendigen Forderungen im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 abgedeckt seien.

Frau Glogau erläutert, dass der Fachbereich im Abgleich mit dem gesamtstädtische Haushalt gut aufgestellt sei. Allerdings könne es noch zu einem momentan nicht abzusehenden Mehrbedarf kommen, wenn die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Fachbereiches 4, umgesetzt werden müsse. Auch sei eine Flexibilität im Personaleinsatz nicht gegeben.

 

Herr Howe möchte zur laufenden Nummer 321 der Anlage 1a (Priwall-Promenade) wissen, warum die von der Bürgerschaft festgelegte Deckelung von 1,8 Mio. Euro überschritten werde.

Herr Drever weist darauf hin, dass bereits im Bauausschuss und in der Bürgerschaft im Mai 2017 berichtet wurde, dass diese festgelegte Deckelung aufgrund von Preissteigerungen nicht zu halten sei und dass diesen Ausgaben auch Einnahmen in Form von Fördergeldern gegenüber stünden. Der Bereich bemüht sich aktuell um eine Anpassung der Förderquote.

 

Herr Ramcke möchte wissen, wie hoch die Erfüllungsquote bei Projekten aus 2017 sei und wie viele hiervon noch in 2018 übertragen werden müssen.

Frau Glogau führt aus, dass es keine Jahresprojekte gäbe und eine Aufschlüsselung hierbei sehr schwer darzustellen sei.

 

Herr Pluschkell spricht die Fischtreppe an und merkt an, dass hier hohe Folgekosten entstünden, die seiner Meinung nicht notwendig seien und man solche Projekte an das Land abgeben solle.

Herr Wiese erläutert, dass durch die Errichtung der Fischtreppe auch Kosten seitens der Hansestadt Lübeck weniger werden und sich die Betriebskosten nicht erhöhen.

 

 

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf die Sitzung am 20.11.2017.

 


Beschluss:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a

              wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.