Auszug - Bebauungsplan 23.26.00 Schönböckener Straße 102 - 104 / Hagenskoppel und zugehörige 123. Änderung des Flächennutzungsplanes, Auslegungsbeschluss (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 02.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:07 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/05266 Bebauungsplan 23.26.00 Schönböckener Straße 102 - 104 / Hagenskoppel und zugehörige 123. Änderung des Flächennutzungsplanes, Auslegungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe kritisiert die Ausführungen zum Umgang mit Niederschlagswasser bezüglich der Festsetzung von Gründächern im Bericht zur Prüfung, Abwägung und Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung – Nr. 4 Untere Wasserbehörde, Seite 6, Punkt 4.3. Seiner Meinung nach können – entgegen der getroffenen Aussage – auch Sattel- bzw. geneigte Dächer mit einem Neigungswinkel von bis zu 60 Grad begrünt werden.

Frau Ley führt aus, dass die Verwaltung dieses Thema entsprechend den Vorgaben des Deutschen Dachgärtner Verbandes behandelt. Die textlichen Festsetzungen beziehen sich regelmäßig auf Gründächer mit einem entsprechenden Substrataufbau, die auf geneigten Dächern zwar nicht komplett ausgeschlossen sind, aber nur schwer und mit verhältnismäßig großem Aufwand (Absturzsicherung) vorgesehen werden können. Die Aussagen zur Dachbegrünung werden zum nächsten Verfahrensschritt entsprechend konkretisiert.

 

Herr Howe spricht bezüglich des oben genannten Berichtes – Stellungnahme der Naturschutzbehörde - die auf der Seite 15 unter Punkt 8.8 angesprochenen Ausgleichsflächen an und möchte wissen, warum diese schon belegt seien und welches Ausgleichsflächen denn nun seitens der Verwaltung gewählt werden sollen.

Frau Ley erläutert, dass die Ausgleichsflächen bereits anderen Eingriffen zugeordnet seien und somit für das Bebauungsplangebiet nicht mehr zur Verfügung stünden. Daher wurden andere geeignete Flächen in die Planung integriert und im grünordnerischen Fachbeitrag beschrieben. Frau Ley sagt zu, dass die Beschreibung der Ausgleichsflächen anhand eines Lageplanes im Bericht ergänzt werde.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:15 Stimmen

Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird vom Bauausschuss einstimmig beschlossen.

 


Beschluss:

1.Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 23.26.00 - Schönböckener Straße 102-104 / Hagenskoppel - und der (zugehörigen) 123. Änderung des Flächennutzungsplanes für den gleichnamigen Teilbereich durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.Die Entwürfe des Bebauungsplanes 23.26.00 - Schönböckener Straße 102-104 / Hagenskoppel - und der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3,4,5 und 8) gebilligt.

3.Die Entwürfe des Bebauungsplanes - Schönböckener Straße 102-104 / Hagenskoppel und der 123. Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4.Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 - Schönböckener Straße 102-104 / Hagenskoppel - und/oder der Entwurf der 123. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.