Auszug - Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft zur VO/2017/05120 behandelt in der Sitzung vom 29.06.2017 mit TOP 5.15 an den Jugendhilfeausschuss zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen CDU + FDP: Austauschantrag zu VO/2017/05113 Kita-Maßnahmen  

33. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 07.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:29 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/05219 Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft zur VO/2017/05120 behandelt in der Sitzung vom 29.06.2017 mit TOP 5.15 an den Jugendhilfeausschuss zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen CDU + FDP: Austauschantrag zu VO/2017/05113 Kita-Maßnahmen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherBezüglich:
VO/2017/05120
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
 
Wortprotokoll

Frau Kramm bittet zunächst um Verständnis, dass noch kein schriftlicher Bericht in Allris einzusehen ist. Die Stellungnahme des Bereichs Recht sei erst kurzfristig eingegangen und habe nicht mehr fristgerecht eingepflegt werden können. Die Verwaltung wolle aber möglichst schnell in dieser Angelegenheit berichten und habe die Stellungnahme deshalb als Tischvorlage umverteilt. Der Tischvorlage beigefügt ist zudem ein entsprechender Auszug aus einer juristischen Kommentierung der Frage.

In der Stellungnahme des Bereiches Recht wird unter anderem erläutert, dass ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung hat. Der Anspruch ende mit dem Tag, an dem das Kind tatsächlich in die Schule eintritt.

 

Frau Weiher und Herr Jürgensen berichten über drei mögliche Varianten zur Reduzierung der Schließungszeiten in Kitas:

 

Variante 1

Kitas mit mehr als einer Betreuungsgruppe schließen während der Sommerferien nicht mehr komplett. Ein Teil der Gruppen schließt in der ersten Ferienhälfte, der andere Teil in der zweiten Ferienhälfte.

    Ggf. Sachkosten, ca. 200.000 €

 

Variante 2

In jeder Einrichtung wird eine Gruppe ohne Schließzeit betrieben. Die zusätzlichen 30 Öffnungstage der Gruppe werden gefördert.

    Rd. 1,95 Mio. €

 

Variante 3

Dis bislang vertraglich geregelte Schließzeit von 30 Tagen wird für alle Einrichtungen und alle Gruppen auf 20 Tage reduziert.

    Rd. 1,88 Mio. €

 

Reduzierung der Schließungszeiten in der Schulkindbetreuung (grundsätzlich wie oben, mit folgenden Kosten)

 

Variante 1

    Ggf. Sachkosten, ca. 80.000 €

 

Variante 2

    rd.160.000 €

 

Variante 3

    rd. 410.000 €

 

Hierzu diskutieren die Ausschussmitglieder kontrovers. An der Diskussion beteiligen sich  Herr Müller, Frau Eitel, Herr Weise, Frau Weiher, Herr Klüssendorf, Frau Mentz, Herr Unter-mann und Herr Regenberg.

 

Frau Kramm weist darauf hin, dass es sich bei den drei vorgestellten Varianten um erste Überlegungen und Kostenschätzungen handle. Es handle sich hierbei noch um keinen Beschlussvorschlag. Die Angelegenheit sei nicht nur haushaltsrelevant sondern auch mitbestimmungspflichtig. Die Verwaltung habe den Jugendhilfeausschuss nur möglichst aktuell wegen der wiederholten Problematisierung des Themas informieren wollen.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis. Die Beratung soll in der nächsten Sitzung auf Grundlage der detaillierten, schriftlichen Aufstellung der Verwaltung erfolgen.