Auszug - Parkplätze für Elektro-Kfz Überweisung aus der Bürgerschaft vom 23. Februar 2017 - Antrag der GAL-Fraktion VO/2017/04650  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 03.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/04720 Parkplätze für Elektro-Kfz
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 23. Februar 2017 - Antrag der GAL-Fraktion
VO/2017/04650
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag der GAL-Fraktion – Überweisung aus der Bürgerschaft vom 23.02.2017 (VO/2017/04650):

Parkplätze für Elektro-Kfz

 

wie in den folgenden Punkten des Berichts Förderung der E-Mobilität beschrieben:

 

2.3 Einrichtung von zwei kostenfreien Parkplätzen auf dem MuK-Parkplatz mit Lademöglichkeit,

2.4 Einrichtung von 2% der Parkplätze für Elektro-Kfz reservierte Parkplätze bei Neubauten

und

2.5 alle bewirtschafteten Parkplätze der KWL kostenfrei für Elektro-Kfz zur Verfügung stellen

 

werden nicht kostenfrei gemacht.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

In dem Antrag wird auf die Punkte 2.3, 2.4 und 2.5 des Berichtes zur Förderung der E–Mobilität vom 8. Dezember 2016 eingegangen.

Demnach sollen die hier aufgeführten Maßnahmen nicht umgesetzt werden, wenn der Antrag Zustimmung findet.

Die in diesen Punkten behandelten Möglichkeiten zur Einrichtung von für E-Kfz kostenfreien Parkmöglichkeiten sind zum Teil schon umgesetzt (2.3) oder ohnehin in Ermangelung einer Ermächtigung nicht vorschreibend umsetzbar (2.4).

Die befristete Freigabe für Elektro-Kfz wird auf den Großparkplätzen, auf denen ein Tagesticket gewählt werden kann, erfolgt (2.5). Eine diesbezügliche Regelung ist auf Basis einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde zu treffen, wenn der Bericht zur Kenntnis genommen wird und die erforderliche Satzungsänderung (s. auch II.2) erfolgt ist.

 

 

 

 

Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP sowie die Tagesordnungspunkte 4.2.1, 5.3.2 und 5.3.3 zusammen behandelt.

Die Diskussion ist unter TOP 4.2.1 wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.

 

 

Herr Ramcke beantragt eine punktweise Abstimmung des Antrages.

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen dem einstimmig zu.

 

Der Vorsitzende lässt über den oben stehenden Punkt 2.3 abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für Punkt 2.3:1 Stimme

Gegen Punkt 2.3:14 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Punkt 2.3 dieses Antrages mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den oben stehenden Punkt 2.4 abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für Punkt 2.4:2 Stimmen

Gegen Punkt 2.4:13 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Punkt 2.4 dieses Antrages mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den oben stehenden Punkt 2.5 abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für Punkt 2.5:1 Stimme

Gegen Punkt 2.5:13 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt den Punkt 2.5 dieses Antrages mehrheitlich ab.

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag abzulehnen.