Auszug - Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) fair gestalten Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 18.05.2017  

33. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 05.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/05023 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) fair gestalten
Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 18.05.2017
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Antrag:

 

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.21 mit VO Nr. 4908 den nachstehend aufgeführten Antrag der GAL-Fraktion mit Mehrheit abschließend an den Ausschuss für Soziales überwiesen:

 

Geflüchtete, die an einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM) teilnehmen, erhalten anstelle von 80 Cent die volle Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro/Stunde.

 

Zuzüglich soll durch die Arbeitsmaßnahme entstehender Mehraufwand erstattet werden (Busfahrkosten).

 

Herr Klinkel begründet noch einmal den Antrag seiner Fraktion.

Der Vorsitzende verweist auf seine Ausführungen unter TOP 3 (die Entscheidung über den Antrag obliegt der Bürgerschaft).

 

Frau Schwartz führt aus, dass derzeit rd. 60 Maßnahmen bewilligt sind (verteilt über das gesamte Stadtgebiet), bisher aber keine davon belegt ist.

Alle dafür in Frage kommenden (ca. 300) Flüchtlinge werden vom Bereich Soziale Sicherung angeschrieben und aufgefordert, an einer für Ende September 2017 vorgesehenen Informationsveranstaltung im VZM teilzunehmen und hier die Möglichkeit zu nutzen, mit den Anbietern ins Gespräch zu kommen. Über diese Veranstaltung wird Frau Schwarz dann im Ausschuss berichten.

Die Einladungen sind in deutscher Sprache formuliert; die MitarbeiterInnen der Vorwerker Diakonie, der Johanniter Unfall Hilfe und des Deutschen Roten Kreuzes sind den Empfängern bei Verständnisproblemen behilflich; Frau Zunft bittet, hier auch den e-Punkt einzubeziehen.

 

Auf Nachfrage von Frau Mentz erklärt Frau Schwartz, nach Auskunft der Fachaufsicht seien Fahrtkosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Frau Akyurt verweist in diesem Zusammenhang auf § 5a des Integrationsgesetzes, wonach im Einzelfall alle nachgewiesenen Aufwendungen über 80 Cent zu erstatten sind.

Frau Schwartz sagt eine diesbezügliche Prüfung zu.

Anmerkung außerhalb des Protokolls:

Über das Ergebnis dieser Prüfung werden die Ausschussmitglieder zu gegebener Zeit per Email informiert.

 

Frau Akyurt fordert eine Mehraufwandsentschädigung für Flüchtlinge entsprechend den Vorschriften des SGB II. Herr Tag erklärt, dass die MAE danach 1,50 € (inkl. Fahrtkosten) beträgt.

 

Es sprechen außerdem Herr Petereit, Frau Menorca, Frau Regier und Herr Senator Schindler.

 

Herr Schaffenberg beantragt die Vertagung der Angelegenheit.


Der Ausschuss beschließt mit 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen die Vertagung des Tagesordnungspunktes.