Auszug - Anfrage von AM Gregor Voht: Möglichkeiten durch neues Carsharing-Gesetz
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Wortprotokoll Beschluss |
Anfrage:
Der Bundestag hat am, 30. März ein neues Carsharing-Gesetz beschlossen. Darin wird definiert, was unter „Carsharing“ zu verstehen ist und wie Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Außerdem ermöglicht es Privilegien beim Parken, der Einrichtung von Parkflächen für Carsharing-Stationen und die Befreiung von Parkgebühren.
Frage 1: Welche Konsequenzen hat das neue Gesetz für die bestehende Praxis des Carsharings in Lübeck?
Frage 2: Wird die Verwaltung von den neuen Möglichkeiten aus dem Carsharing-Gesetz Gebrauch machen?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage in einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.