Vorlage - VO/2017/05057
|
Beschlussvorschlag
Der Bundestag hat am, 30. März ein neues Carsharing-Gesetz beschlossen. Darin wird definiert, was unter „Carsharing“ zu verstehen ist und wie Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Außerdem ermöglicht es Privilegien beim Parken, der Einrichtung von Parkflächen für Carsharing-Stationen und die Befreiung von Parkgebühren.
Frage 1: Welche Konsequenzen hat das neue Gesetz für die bestehende Praxis des Carsharings in Lübeck?
Frage 2: Wird die Verwaltung von den neuen Möglichkeiten aus dem Carsharing-Gesetz Gebrauch machen?
Begründung
Anlagen