Auszug - Bebauungsplan 22.57.00 - Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager) - Satzungsbeschluss (5.610) 120. Änderung des Flächennutzungsplanes für den TB Herrenholz Nord - Abschließender Beschluss (5.610)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Die 120. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 3) gebilligt.
3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.
5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Stimmenthaltung: 1
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.