Auszug - SPD & CDU: Antrag zu Top 5.11, VO/2017/ 04887; BfL: Erbpachtverträge  

30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.11.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2017/04955 SPD & CDU: Antrag zu Top 5.11, VO/2017/ 04887; BfL: Erbpachtverträge
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor Sitzungsbeginn wurde die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 5.2, 5.8 und 5.11 beschlossen.

 


Beschluss:

Der Bürgerschaftsbeschluss vom 28.04.2016 (VO / 2016 / 03462) wird wie folgt abgeändert und ergänzt:

 

  1. In Ziffer 4 des o.g. Bürgerschaftsbeschlusses wird der Zuschlag von 10 % auf den jeweils gültigen Bodenrichtwert beim Verkauf des Erbbaurechtsgrundstückes gestrichen. Der Wegfall dieser 10 % gilt ausdrücklich nur für die Erbbaurechte, die von dem vorgenannten Bürgerschaftsbeschluss betroffen sind.

 

  1. In Ziffer 2d wird die Befristung der Ermäßigung auf 10 Jahre für Erbbauberechtigte bei Unterschreitung der Einkommensgrenzen des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung gestrichen. Die gewährte schuldrechtliche Ermäßigung auf den halben Erbbauzins bleibt bestehen, so lange die Voraussetzungen nachgewiesen werden. Eine Überprüfung der Voraussetzungen wird alle 3 Jahre vorgenommen.

 

  1. Zusätzlich zu den Ermäßigungsregelungen des o.g. Bürgerschaftsbeschlusses (Ziffern 2c - 2e) wird für die heutigen Erbbauberechtigten höchstpersönlich

(schließt ein: Lebenspartner, Ehepartner und im Haushalt lebende Kinder im       

Erbfall) ab Beginn des Verlängerungszeitraumes der Erbbauzins reduziert:

 

im 1. - 10 Jahr auf 50 %,

im 11. - 20. Jahr auf 75 % .

Ab dem 21. Jahr fällt die Ermäßigung durch das Stufenmodell weg.

 

Während der Stufenlaufzeit ist keine Anpassung im Rahmen der Wertsicherungsklausel vorzunehmen.

 

  1. Die Stufenregelung und die Ermäßigungsregelungen können in Kombination angeboten werden.

 

  1. Der Erbbauzins ist anteilig für die unrentierlichen, unbebauten Gartenflächen, die über die Bezugsgröße von 600 qm bei Einfamilien- und Zweifamilienhausgrundstücken hinausgehen, auf 1/4 des Erbbauzinses schuldrechtlich zu ermäßigen. Die Reduzierung entfällt, wenn das Erbbaurecht über die 600 m² hinaus bebaut wird oder für die Berechnung der baulichen Ausnutzung benötigt wird.

Die Regelung ist entsprechend anzuwenden, wenn für einzelne Quartiere andere Bezugsgrößen angesetzt sind.

 

  1. Die vorstehenden Änderungen gelten ab dem 01.06.2017.

 

 


Zu diesem TOP wurde durch BM Rathcke punktweise Abstimmung beantragt.

 

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 1.

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:43

Nein-Stimmen:4

 

 

Abstimmungsergebnis zu  Punkt 2.

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen:43

Enthaltungen:4

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 3.

Mehrheitliche Annahme in ergänzter Fassung bei

Ja-Stimmen:39

Nein-Stimmen:6

Enthaltungen:2

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 4.

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:41

Nein-Stimmen:2

Enthaltungen:4

 

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 5.

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen:44

Enthaltungen:3

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 6.

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen:41

Enthaltungen:6

 

 

 

Der Antrag ist damit mehrheitlich in ergänzter Fassung angenommen