Auszug - Änderung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck  

31. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 01.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 17:44 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/04923 Änderung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jürgensen, Klaus-Peter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Mix fragt, ob bei den flexiblen Betreuungszeiten noch Handlungsspielraum besteht und erklärt, dass das Problem der Beitragserhöhung damit nicht gelöst ist.

Herr Klüssendorf erklärt, dass es sich hierbei um die folgerichtige Anpassung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege handelt, analog zur Anpassung der Kita-Beiträge. Herr Regenberg und Herr Jürgensen ergänzen, mit fachlichen Ausführungen zur Qualitätsentwicklung des Angebots und zur damit einhergehenden Gleichbehandlung der betroffenen Arbeitsplätze in der Betreuung.

Herr Jürgensen gibt grundsätzliche Hintergrundinformationen zur Tagespflege (Rahmenbedingungen, Qualifikation, Qualitätshandbuch). Die laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen liegen im interkommunalen Vergleich hoch und durch den Verbund der Tagespflege besteht eine gute administrative und fachliche Begleitung. Außerdem gibt es einen Bürgerschaftsbeschluss aus dem Jahr 2009, nach dem regelmäßige Anpassungen an die Kita-Beiträge erfolgen müssen.

Herr Klüssendorf erklärt, dass die Kindertagespflege nicht losgelöst von den Kita-Entgelten betrachtet werden kann.

Frau Weiher erklärt, dass Lübeck bei den Elternbeiträgen für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern im Mittelfeld liegt.

Frau Schmittner gibt zu bedenken, dass die höheren Betreuungskosten für Frauen ein Hindernis darstellen könnten ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Neben den regulären Beiträgen werden zusätzliche Kosten auf die Eltern umgelegt, wie z. B. Kosten für Supervision. Herr Klüssendorf erklärt, dass lediglich 50 % der Eltern den vollen Kita-Beitrag in Lübeck zahlen, alle anderen sind davon befreit oder bekommen Ermäßigungen.

Herr Müller weist auf den Kostendeckungsgrad von 15 % hin und fragt nach dem Sinn der Elternbeiträge. Herr Klüssendorf erklärt den politischen Hintergrund und dass diese Beiträge lediglich an die Kita-Entgelte angepasst werden. Frau Weiher ergänzt, dass die Kommunen mehr finanzielle Unterstützung vom Land benötigen damit die Betreuungsplätze in den Kitas kostengünstiger angeboten werden können.

 

Herr Klüssendorf lässt über die Vorlage abstimmen.


Beschluss:

Die Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege in Lübeck in der Fassung von Mai 2017 (Anlage 1) wird beschlossen. Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.08.2017 in Kraft.


Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage mehrheitlich.

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0