Auszug - Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Sanierung von Sanitärbereichen in Schulen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.16
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 15.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/04885 Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Sanierung von Sanitärbereichen in Schulen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Bunk, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Friedrichsen möchte wissen, was mit der Äußerung auf der Seite 3/6 gemeint sei, dass dies nur durch Verschiebung anderer Aufgaben auf einen späteren Zeitpunkt möglich sei und was geschoben werden müsse. Des Weiteren möchte Sie wissen, ob die Maßnahmen beim BIMI bereits angemeldet wurden.

Herr Bunk bestätigt, dass die Maßnahmen angemeldet seien. Bezüglich der ggf. zurückzustellenden Projekte könne heute noch nicht konkret mitgeteilt werden, welche Maßnahmen dies seien werden. Voraussichtlich beträfe dies Maßnahmen aus der Bauunterhaltung. Ohne eine Verschiebung von Maßnahmen können die zeitlich vorgezogenen Projekte aufgrund der dünnen Personaldecke beim GMHL nicht bearbeitet werden.

 

Herr Bunk erläutert weiterhin die zahlreichen Projektrisiken, insbesondere vor der gemäß Förderbestimmungen erforderlichen Abrechnung in 2017, was nur durch Mitwirken der Firmen ermöglicht werden könnte. Für die vorgezogenen Maßnahmen gäbe es noch keine verlässlichen Planungsgrundlagen. Auch hier stecken Projektrisiken bei der Planung und der späteren Umsetzung im laufenden Betrieb. Ein weiterer wichtiger Aspekt werde es sein, leistungsfähige Firmen zu finden, da auch diverse andere Kommunen auf dieses Förderprogramm zurückgreifen werden. Auch die Frage der Finanzierung sei kritisch zu betrachten, da die Marktpreise zurzeit nur schwer einzuschätzen seien und kontinuierlich steigen.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob die Maßnahmen nachträglich auch noch zu ordnen seien.

Herr Bunk führt aus, dass die Sanierung der Schultoiletten normalerweise aus der Bauunterhaltung genommen werde, aber bei einer Fördermaßnahme im Investitionshaushalt zu ordnen seien.

 

Herr Mihr weist darauf hin, dass es durchaus möglich sei, die Firmen zu „zwingen“ die Rechnungen gemäß VOB innerhalb von kürzester Zeit einzureichen. Notfalls müsse der Auftraggeber die Schlussrechnung erstellen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

Im Produktsachkonto 111029 426 7851000 Gebäudemanagement/ Sanitärsanierung Schulen/ Hochbaumaßnahmen werden im Haushaltsjahr 2017 1.931.000,- EUR außerplanmäßig für die Sanierung der Sanitärbereiche wie folgt bereitgestellt:

 

  1. Mehreinnahmen in Höhe von 915.000,- EUR  bei 111029 426 6811000 Gebäudemanagement/ Sanitärsanierung Schulen/Investitionszuschüsse des Landes
  2. 1.016.000,- EUR gem. Begründung – Finanzielle Ordnung

 

Nach erfolgter finanzieller Ordnung im Haushalt der Hansestadt Lübeck soll mit der Ausschreibung und Umsetzung der zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen begonnen werden.