Vorlage - VO/2017/04885  

Betreff: Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Sanierung von Sanitärbereichen in Schulen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Bunk, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
11.05.2017 
24. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013-2018) unverändert beschlossen   
Bauausschuss zur Vorberatung
15.05.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
16.05.2017 
62. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.05.2017 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 2017-05-03 Übersicht Anmeldungen Förderung
Anlage 2 2017-04-27 Stellungnahme IB-SH zum Landesprogramm zur Sanierung sanitärer Räume in öffentl. Schulen

Beschlussvorschlag

Im Produktsachkonto 111029 426 7851000 Gebäudemanagement/ Sanitärsanierung Schulen/ Hochbaumaßnahmen werden im Haushaltsjahr 2017 1.931.000,- EUR außerplanmäßig für die Sanierung der Sanitärbereiche wie folgt bereitgestellt:

 

  1. Mehreinnahmen in Höhe von 915.000,- EUR  bei 111029 426 6811000 Gebäudemanagement/ Sanitärsanierung Schulen/Investitionszuschüsse des Landes
  2. 1.016.000,- EUR gem. Begründung – Finanzielle Ordnung

 

Nach erfolgter finanzieller Ordnung im Haushalt der Hansestadt Lübeck soll mit der Ausschreibung und Umsetzung der zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen begonnen werden.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

X

1.201 Haushalt und Steuerung

4.401 Schule und Sport

5.691 LPA

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Es ist allseits bekannt, dass es im Bereich der sanitären Anlagen an Schulen einen hohen Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsbedarf gibt. Dies ist mehrfach in den Gremien der Stadt thematisiert und von der Verwaltung kommuniziert worden. Seit drei Jahren saniert das GMHL nach einer verwaltungsintern abgestimmten und in verschiedenen politischen Gremien vorgestellten Prioritätenliste die WC-Anlagen an den entsprechenden Schulstandorten. Bislang wurden hierfür jährlich durchschnittlich 500 bis 700tsd. Euro aus den allgemeinen Bauunterhaltungsmitteln für die Sanierung an mehreren Schulstandorten reserviert. Auch aus Gründen der dem GMHL zur Verfügung stehenden, personellen Kapazitäten wäre eine Erhöhung der Anzahl von Sanierungsmaßnahmen pro Jahr z.Zt. nicht möglich. Im Jahr 2015 wurde der finanzielle Aufwand für die Sanierung der Schultoiletten mit insgesamt rd. 14,5 Mio. Euro grob prognostiziert.

 

 

Förderprogramm

 

Das Land Schleswig-Holstein hat einen landesweiten Bedarf an derartigen Instandsetzungsmaßnahmen erkannt und daher im April 2017 ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem die Sanierung  sanitärer Räume in öffentlichen Schulen finanziell unterstützt werden soll. Die Hansestadt Lübeck könnte eine maximale Förderung von insgesamt 915.964,49 Euro erhalten. Ob die damit verbundenen Förderbestimmungen jedoch von der Hansestadt Lübeck erfüllt werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auszugsweise seien folgende Förderbedingungen erwähnt:

 

  • gefördert werden Sanierungsmaßnahmen von Sanitäreinrichtungen in öffentlichen Schulen, Schulwohnheimen, schulischen Sportstätten und schulischen Schwimmhallen
  • die Förderung der Errichtung sanitärer Räume in Neu- oder Ersatzbauten ist ausgeschlossen
  • die HL erhält ein Förderkontingent von rd. 916tsd. Euro (als max. Festbetrag; ermittelt anhand der Schülerzahlen in den Kommunen)
  • pro angemeldeter Maßnahme werden max. 80tsd. Euro Förderung gewährt (als Anteilsfinanzierung und nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben); bei kreisfreien Städten kann die Zuwendungshöhe für eine Maßnahme auch 160tsd. Euro betragen, soweit es sich um organisatorische Verbindungen handelt, zu denen auch ein Grund- oder Förderzentrumsanteil gehört
  • werden mehrere Sanitärräume innerhalb einer Schule (unabhängig von der Anzahl der Gebäude) saniert, gilt dies trotzdem nur als 1 Maßnahme. Werden weitere Sanitärräume dieser Schule im Bereich Schulwohnheim, Sportstätte oder Schwimmhalle saniert, können diese als eigenständige Maßnahmen gefördert werden
  • die Maßnahmen müssen nach dem 31.12.2016 begonnen worden sein und dürfen nicht im Rahmen eines anderen Förderprogramms bezuschusst werden
  • die Maßnahmen müssen bis zum 10.05.17 beim MSB angemeldet werden; der Antrag auf Förderung muss bis zum 30.06.17 bei der IB.SH eingereicht sein
  • die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2017 vollständig abgenommen, abgerechnet und zur Auszahlung gebracht worden sein

 

Mehrere Antragsteller/Maßnahmenträger (u.a. die Hansestadt Lübeck und die Stadt Kiel) haben bei der Prüfung des im Vorfeld versandten Entwurfs der Richtlinie bereits Ihre Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der terminlichen Vorgaben beim Landesministerium zum Ausdruck gebracht und insbesondere um eine Verlängerung des Ausführungs- und Abrechnungszeitraums gebeten. Leider wurde hierauf nicht eingegangen und es ist bei den seinerzeitigen Formulierungen und Vorgaben geblieben.

 

 

Rahmenbedingungen / Anmeldung Maßnahmen

 

Am 24.04.17 haben sich die Bereiche GMHL, Schule und Sport, Haushalt und Steuerung und die Werkleitung der Lübecker Schwimmbäder über die Möglichkeiten der Maßnahmenanmeldungen und der weiteren Vorgehensweise verständigt. Aufgrund der Förderbestimmungen muss festgestellt werden, dass ausschließlich, bzw. mind. vorrangig für schulische Zwecke genutzte Sanitäreinrichtungen förderfähig sind. Die Lübecker Schwimmbäder oder auch Gebäude von Sportvereinen sind damit von der Förderung ausgeschlossen. Eine abgestimmte Vorschlagsliste zur Anmeldung von Maßnahmen liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

 

Folgende weitere Rahmenbedingungen sind bei der Anmeldung der Maßnahmen zu beachten, bzw. zu klären:

 

  • finanziell geförderte Maßnahmen müssen zwingend im Investitionshaushalt geordnet werden
  • eine Förderung im Rahmen des bisher praktizierten, HL-internen Toilettensanierungsprogramms in der lfd. Bauunterhaltung ist daher nicht möglich, bzw. erfordert eine Ordnung der Mittel im Investitionshaushalt
  • die zur Umsetzung der Maßnahmen in 2017 zusätzliche erforderlichen Mittel (nach Abzug der Förderung) sind als außerplanmäßige Maßnahmen im Haushalt zu ordnen. Eine entsprechende finanzielle Deckung ist herbeizuführen.
  • Die Sanierungsmaßnahmen an der Schule Tremser Teich wurden in den Osterferien 2017 bereits umgesetzt. Hier wäre eine nachträgliche Ordnung im Investitionshaushalt erforderlich.
  • Die Sanierungsmaßnahmen an der Geschwister Prenski-Schule sind bereits ausgeschrieben und beauftragt. Auch hier wäre eine nachträgliche Ordnung im Investitionshaushalt erforderlich.
  • Die Sanierungsmaßnahmen an der Willy-Brandt-Schule, Schule Utkiek, Julius-Leber-Schule und an der Paul-Klee-Schule waren zur Umsetzung im Rahmen der Bauunterhaltung für 2018 geplant. Auch hier muss eine finanzielle Ordnung im Investitionshaushalt für 2017 erfolgen. Zu beachten ist außerdem, dass durch das zeitliche Vorziehen der Maßnahmen die Personalressourcen beim GMHL neu geordnet werden müssen. Dies wird nur durch Verschiebung anderer Aufgaben auf einen späteren Zeitpunkt möglich sein.
  • Die Sanierungsmaßnahmen an der Schule an der Wakenitz und an der Schule Falkenfeld sind bereits in Umsetzung, bzw. waren bereits zur Umsetzung in 2017 vorgesehen und auch im Investitionshaushalt veranschlagt. Hier bedarf es keiner grds. Anpassung des Haushalts.
  • Die Sanierungsmaßnahmen an der Baltic-Schule (Gebäude Briggstraße) waren für 2018 ff. im Rahmen einer Grundsanierung des Gebäudes im Investitionshaushalt vorgesehen. In welchem Umfang eine Umsetzung der Sanitärraumsanierungen bereits in 2017 möglich ist, wird von den Fachplanern z.Zt. geprüft. Die Maßnahme ist bereits durchfinanziert.

 

 

Zeitliche Abfolgen / Verfahrensvorschlag

 

Generell kritisch zu sehen sind die zeitlichen Vorgaben des Förderprogramms. U.a. ist vorgegeben, dass die Maßnahmen bis zum 31.12.2017 vollständig abgenommen, abgerechnet und zur Auszahlung gebracht werden müssen. Eine Auszahlung aller Rechnungen bis Ende 2017 kann von der Hansestadt Lübeck nicht sichergestellt/garantiert werden, da die Firmen das Recht haben, Ihre Rechnungen noch bis zu 2 Jahre nach Abschluß ihrer Arbeiten zu stellen. Das GMHL wird natürlich darauf hinwirken, dass auch alle Rechnungen schnellstmöglich nach Fertigstellung der Arbeiten von den Firmen eingereicht werden.

 

Ein weiteres, zeitlich kritisch zu betrachtendes Kriterium ist die erforderliche Vorlaufphase vor Ausführung der eigentlichen Baumaßnahmen. Gemäß Förderrichtlinien und nach Rücksprache mit der Investitionsbank S-H (IB.SH) ist heute von folgendem Verfahren auszugehen:

 

  1. Die Antragsteller (Schulträger) melden die von Ihnen beabsichtigten Maßnahmen dem Ministerium für Schule und Berufsbildung (MSB) bis zum 10.05.17
  2. Das MSB sammelt bis zum 10.05.17 die Anträge und bewertet die grundsätzliche Förderfähigkeit der angemeldeten Maßnahmen
  3. Das MSB gibt die geprüften Listen an die IB.SH. Die IB.SH schreibt die Antragsteller an und fordert diese auf, einen Antrag auf Förderung bei der IB.SH gem. Pkt. 7.2 der Förderrichtlinie einzureichen (inhaltlich vergleichbar mit einer EW-Bau)
  4. Die Antragsteller müssen die Anträge bis spätestens 30.06.17 bei der IB.SH einreichen.
  5. Nach Eingang bei der IB.SH werden die Anträge geprüft und beschieden. Bis wann genau bei positiver Prüfung ein Förderbescheid an die Antragsteller herausgeht kann heute noch nicht gesagt werden (es ist jedoch von einem schlanken und vereinfachten Prüfverfahren bei der IB.SH auszugehen).

 

Die unter Pkt. 1 genannten Anmeldungen der Maßnahmen beim MSB erfolgen durch die Hansestadt Lübeck in Kürze.

 

Um die Nutzungsfähigkeit der Schulen nicht zu gefährden und die durch die Bautätigkeiten verursachten Beeinträchtigungen im Schulbetrieb möglichst gering zu halten, müssen die Sommerferien für die lärm- und staubintensivsten Maßnahmen genutzt werden. Auch bedarf es einer intensiven und zeitnahen Abstimmung mit den Nutzern zu den Inhalten und Abläufen der Baumaßnahmen.

In Anbetracht der erforderlichen Planungsvorläufe, Antragsverfahren und der Zeiträume für die einzuhaltenden Vergabeverfahren ist es notwendig, schnellstmöglich eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise herbeizuführen. Sollte mit dem Beginn der Maßnahmen (Beginn hier = Einholung Angebote) gewartet werden, bis ein Förderbescheid bspw. Anfang Juli 17 vorliegt, wäre ein Großteil der Sommerferien für die Umsetzung von Baumaßnahmen nicht nutzbar.

 

Mit dem Ziel der Nutzung der Sommerferien zur Umsetzung von Baumaßnahmen an den Schulen empfiehlt die Verwaltung daher, die vorgeschlagene finanzielle Deckung zur Umsetzung der Maßnahmen im Investitionshaushalt freizugeben und mit der Ausschreibung der Baumaßnahmen schnellstmöglich zu beginnen, auch wenn eine Zusage zur Förderung zum Zeitpunkt des Versands der Ausschreibungen noch nicht vorliegen sollte.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die finanziellen Risiken der Stadt bei dieser Vorgehensweise gering, da 5 zur Anmeldung vorgesehene Maßnahmen für 2017 im Haushalt auch ohne Förderung bereits finanziell geordnet sind (gem. Liste Nr. 01, 02, 06, 08, 09) und ein vorzeitiger Baubeginn der Maßnahmen grds. förderunschädlich wäre (vgl. beiliegende email vom 27.04.17). Die Maßnahmen Nr. 03, 04, 05 und 07 sind aufgrund ihres bautechnischen Zustands bislang für das Jahr 2018 zur Ausführung vorgesehen, so dass es sich hierbei im Prinzip um ein „Vorziehen“ finanzieller Mittel und Umsetzung der Maßnahmen des Jahres 2018 auf das Jahr 2017 handelt.

 

 

Finanzielle Ordnung

 

Als Deckungsvorschlag für die zusätzlich im Investitionshaushalt 2017 erforderlichen Mittel sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

Maßnahme

 

Produktsachkonto

Betrag

Schule an der Wakenitz:

(Mehreinnahmen durch Förderprogramm; dadurch Deckung aus den geplanten Auszahlungen möglich)

 

216101 199 7851000

Schule an der Wakenitz, Hochbaumaßnahme

 

20.000,00 EUR

Schule Falkenfeld:

(Mehreinnahmen durch Förderprogramm; dadurch Deckung aus den geplanten Auszahlungen möglich)

 

111029 062 7851000

Schule Falkenfeld/GTB/GebMod

60.000,00 EUR

Baltic-Schule:

(Mehreinnahmen durch Förderprogramm; dadurch Deckung aus den geplanten Auszahlungen möglich)

 

111029 276 7851000

Baltic-GMS/Umb.betr.GS/GebMod

 

72.500,00 EUR

Baltic-Schule:

(Verschiebung Ansatz 2017 aufgrund erwartetet Kassenwirksamkeit;

Bereitstellung im Haushalt 2018

erforderlich; Begründung s. unten)

 

111029 276 7851000

Baltic-GMS/Umb.betr.GS/GebMod

 

174.000,00 EUR

VZM / Brandschutz + Raumplanung:

Verschiebung Ansatz 2017 aufgrund erwartetet Kassenwirksamkeit;

Bereitstellung im Haushalt 2018

erforderlich; Begründung s. unten)

 

111029 318 7851000

VzM/Brandschutz u. Raumplanung

100.000,00 EUR

Holstentor-Gemeinschaftsschule:

Energieeinsparmaßnahme

(Rest aus 2016; Mittel werden im genannten Umfang nicht mehr benötigt)

 

111029 162 7851000

Holstentor-GMS/EEM 2.BA

204.500,00 EUR

Holstentor-Gemeinschaftsschule:

Erweiterung Trakt C

(Rest aus 2016; Mittel werden im genannten Umfang nicht mehr benötigt)

 

218201 200 7851000

HGS/Erweiterung Trakt C

 

32.000,00 EUR

Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium:

Sanierung Aula

(Rest aus 2016; Mittel werden im genannten Umfang nicht mehr benötigt)

 

111029 096 7851000

C.J.Burckhardt-Gym./EEM/Aula

 

153.000,00 EUR

Mehreinzahlungen durch ungeplante Fördermittel *

424001 077 6811000 Sportstätten/ Erneuerung Laufbahn/ Investitionszuschüsse des Landes

 

200.000,00 EUR

Gesamt:

1.016.000,00 EUR

 

*  Der Bereich Schule und Sport kann aus der Maßnahme 424001 077 7851000 Sportstätten/ Erneuerung Laufbahn/ Hochbaumaßnahmen eine haushaltsrechtliche Mehreinnahme in Höhe von 200.000,00 EUR bei 424001 077 6811000 Sportstätten/ Erneuerung Laufbahn/ Investitionszuschüsse des Landes zur Deckung der benötigten Mittel einbringen.

 

 

 

Hinweise zur Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen in 2018

 

Für die oben aufgeführten  Maßnahmen Baltic-Schule und VZM/ Brandschutz + Raumplanung müssen die für 2017 zur Deckung angebotenen Mittel in Höhe von insgesamt 274.000,00 EUR als VE 2018 berücksichtigt werden. Hierfür kann vom Bereich LPA des FB 5 folgende Deckung angeboten werden:

Die Deckung durch eine VE in Höhe von 274.000,00 EUR erfolgt aus der Maßnahme „Skandinavienkai, Borndiek Gate Vorstauflächenerweiterung“. Mit dieser Investition wird nicht mehr im Jahr 2017 begonnen, da zuvor noch genehmigungsrechtliche Punkte zu klären sind und die Realisierung des Projektes durch den Hafenbetreiber LHG zur Zeit als nicht vordringlich gesehen wird. Der Beginn der Maßnahme wird auf 2018 verschoben, sodass die VE nicht mehr benötigt wird.

 


Anlagen

Anlage 1: Übersicht Anmeldung Förderung

Anlage 2: Stellungnahme IB-SH

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 2017-05-03 Übersicht Anmeldungen Förderung (88 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 2017-04-27 Stellungnahme IB-SH zum Landesprogramm zur Sanierung sanitärer Räume in öffentl. Schulen (15 KB)