Auszug - Bebauungsplan 04.32.00 - Bei der Lohmühle / Westhoffstraße - Aufstellungsbeschluss (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/04846 Bebauungsplan 04.32.00 - Bei der Lohmühle / Westhoffstraße -
Aufstellungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Cosack, Friederike
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Voht weist zu diesem B-Plan auf die Beratung in der Bürgerschaft und die Haltung seiner Fraktion hin. Er sieht diese Ansiedlung eines Nahversorgers als Konkurrenz zu der in der Schwartauer Allee (ehemaliges Schlachthofgelände) und merkt an, dass seiner Meinung nach bei einer Realisierung des Kauflandes hier ein zweiter Versorger nicht möglich sei.

 

Herr Pluschkell und Herr Voht beantragen eine Vertagung dieser Vorlage.

 

Herr Freitag regt an, dieser Vorlage zuzustimmen und fordert allerdings zeitgleich bis zum Auslegungsbeschluss die Aushändigung des verkehrlichen Gutachtens sowie die Pläne zur Ertüchtigung für die Straße „Bei der Lohmühle“ an die Bauausschussmitglieder.

 

Herr Ramcke stellt den Änderungsantrag, dass die in der Vorlage aufgeführte maximale Größe der Verkaufsfläche von 1.200qm auf 1.600qm vergrößert werde.

 

Herr Schröder begründet die 1.200qm mit der teilintegrierten Lage des Versorgers.

Herr Dr. Eymer möchte wissen, ob dort überhaupt 1.600qm möglich seien.

Herr Schröder führt aus, dass es keine übergeordnete Institution gäbe, die diese Beschränkung auferlegt habe, die Verwaltung aber eine verantwortungsbewusste Betrachtung führen müsse.

 

Frau Metzner möchte wissen, ob die Differenz von 400qm nur die Größe der Frischetheke ausmachen würde.

Herr Christian Feege, dem vom Bauausschuss Rederecht eingeräumt wurde, erläutert, dass die 400qm u.a. für breitere Gänge und eine attraktivere Darstellung der Waren notwendig seien. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Gesamtfläche der ehemaligen beiden Märkte von 2.600qm. Aus seiner Sicht würde der Nahversorger auch keine negativen Auswirkungen auf die Innenstadt haben.

 

Frau Olivia Kempke, der ebenfalls vom Bauausschuss Rederecht gewährt wurde, fügt hinzu, dass die Hansestadt Lübeck sehr wohl eine Entscheidung über 1.600qm treffen könne, und dass dieser Versorger sehr wichtig für das Quartier am Brolingplatz sei.

 

Herr Howe möchte wissen, wie groß die Verkaufsfläche des momentan in der Schwartauer Allee ansässigen Sky-Marktes sei und er erwähnt, dass man in Travemünde auch keine Probleme habe, dass dort nur Discounter ohne Frischetheke seien.

Herr Schröder gibt die nachgefragte Fläche von Sky mit 1.100qm an und verweist noch einmal auf die Schwartauer Allee als zentrale Straße des Stadtteils.

 

Frau Kaske sieht gerade breite und geräumige Gänge als sehr sinnvoll an, wenn man die ältere Bevölkerung mit Rollatoren und Menschen mit Behinderungen betrachte.

 

Der Vorsitzende lässt über den gestellten Vertagungsantrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für eine Vertagung:1 Stimme

Gegen eine Vertagung:14 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt eine Vertagung mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Ramcke abstimmen, die Verkaufsfläche von 1.200qm auf 1.600qm zu erhöhen abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:13 Stimmen

Gegen den Antrag:2 Stimmen

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag von Herrn Ramcke mehrheitlich zu.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die geänderte Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die geänderte Vorlage:12 Stimmen

Gegen die geänderte Vorlage:2 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß der geänderten Vorlage zu beschließen.

 


Beschluss:

1.Für das im Stadtteil St. Lorenz gelegene und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzte Grundstück „Bei der Lohmühle 84“ wird der Bebauungsplan 04.32.00 – Bei der Lohmühle / Westhoffstraße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen in Ergänzung zu den vorhandenen Dienstleistungsnutzungen vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes geschaffen werden, der vorrangig der Nahversorgung für das südlich angrenzende Wohnquartier dient.

2.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB einschließlich der Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll erfolgen.

5.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden.