Vorlage - VO/2017/04846  

Betreff: Bebauungsplan 04.32.00 - Bei der Lohmühle / Westhoffstraße -
Aufstellungsbeschluss (5.610)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Cosack, Friederike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
15.05.2017 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Übersichtsplan
Anlage 2_Begr_Aufstellungsbeschl

Beschlussvorschlag

1.Für das im Stadtteil St. Lorenz gelegene und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzte Grundstück „Bei der Lohmühle 84“ wird der Bebauungsplan 04.32.00 – Bei der Lohmühle / Westhoffstraße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen in Ergänzung zu den vorhandenen Dienstleistungsnutzungen vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes geschaffen werden, der vorrangig der Nahversorgung für das südlich angrenzende Wohnquartier dient.

2.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB einschließlich der Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll erfolgen.

5.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 Lübeck Port Authority

Ergebnis:

 

Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Siehe Anlage 2

 


Anlagen

1 Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

2 Begründung zum Aufstellungsbeschluss

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Übersichtsplan (446 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Begr_Aufstellungsbeschl (35 KB)