Auszug - Kooperationsvereinbarungen zwischen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und beruflichen Gymnasien
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die gemäß § 43 Absatz 6 Schulgesetz gestatteten Kooperationen zwischen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und beruflichen Gymnasien können ab dem Schuljahr 2017/18 (folglich mit Wirkung ab 01.08.2017) auch rechtsverbindlich abgeschlossen werden. Kündigungsregelungen für die jeweils an der Kooperationsvereinbarung Beteiligten sind einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.