Auszug - Änderung der Öffnungszeiten und der Bedingungen zur Öffnung der Eric-Warburg-Brücke (5.660)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschluss:
Die Bedingungen für die Öffnungszeiten der Eric-Warburg-Brücke werden wie folgt festgelegt:
- Die Berufsschifffahrt mit Ausnahme der Fahrgastschiffe im Liniendienst hat Vorrang vor dem Straßenverkehr. Sie erhält jederzeit eine Öffnung, wenn sie sich mit einem Vorlauf von zwei Stunden anmeldet.
- Fahrgastschiffe im Liniendienst, die aufgrund ihrer Bauhöhe eine Öffnung der Eric-Warburg-Brücke erfordern, haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten. Fahrgastschiffe, die bereits einen Liniendienst anbieten, haben Bestandsschutz.
- Schiffe, die nicht gewerblich betrieben werden, wie z.B. die Traditionssegler des Museumshafens zu Lübeck e.V., das Feuerschiff oder Lisa von Lübeck haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten.
- Für die Freizeitschifffahrt werden Optionen für folgende Öffnungen angeboten.
- In den Sommermonate (vom 01.04. – 31.10.) bestehen vier Optionen je Tag:
morgens, mittags, nachmittags und abends,
- In den Wintermonate (vom 01.11. – 31.03.) bestehen zwei Optionen je Tag:
morgens und nachmittags nach telefonischer Anmeldung zwei Stunden vor der gewünschten Öffnung beim Brückenwärter.
- Die genauen Zeiten werden vom Baulastträger in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Wasser- und Schifffahrtsamt und dem Hafenamt festgelegt und über das Wasser- und Schifffahrtsamt der Schifffahrt mitgeteilt.
- Besondere maritime Veranstaltungen, wie z.B. ein Koggentreffen, können einen Sonderstatus erlangen. Hierfür sind gesonderte Öffnungen bei dem Baulastträger zu beantragen und unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde genehmigen zu lassen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.