Auszug - Verbot von Streusalz Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der GAL-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft vom 26. Januar 2017 VO/2017/04502
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Wortprotokoll |
Antrag GAL-Fraktion - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 26.01.2017 (VO/2017/04502):
Verbot von Streusalz
Die Stadt Lübeck weist alle Einzelhändler und Tankstellen darauf hin, dass der Einsatz von Streusalz nicht erlaubt ist. Sie werden von der Stadt Lübeck aufgefordert, den Verkauf von Streusalz einzustellen. Parallel soll die Bevölkerung aufgeklärt werden, warum der Einsatz von Streusalz schädlich und deshalb für private Haushalte verboten ist.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag:1 Stimme
Gegen den Antrag:13 Stimmen
Enthaltungen:1 Stimme
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.