Vorlage - VO/2017/04659
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Begründung
Zur Entscheidung für die Sitzung des Bauausschusses am 06.03.2017
Sitzung der Bürgerschaft am 26. Januar 2017
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.10 mit VO/2017/04502 den nachstehend aufgeführten Antrag der GAL-Fraktion einstimmig abschließend an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Bauausschuss (federführend) überwiesen:
Verbot von Streusalz
Die Stadt Lübeck weist alle Einzelhändler und Tankstellen darauf hin, dass der Einsatz von Streusalz nicht erlaubt ist. Sie werden von der Stadt Lübeck aufgefordert, den Verkauf von Streusalz einzustellen. Parallel soll die Bevölkerung aufgeklärt werden, warum der Einsatz von Streusalz schädlich und deshalb für private Haushalte verboten ist.