Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Anfrage des Ausschussmitglieds Mählenhoff: Entwicklung der Feinstaubbelastung der Hansestadt Lübeck  

33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018)
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 21.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2017/04566 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Silke Mählenhoff zur Entwicklung der Feinstaubbelastung der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Anfrage:

 

In den letzten Wochen traten in Lübeck häufiger austauscharme Wetterlagen auf.

 

  • Wie hat sich in diesen Wetterlagen die Feinstaubelastung in der Stadt entwickelt - speziell in der Innenstadt, in den Stadtteilen mit Fernverkehrsstraßen und in Travemünde?
  • Wurden Grenzwerte überschritten?
  • Gab es Gesundheitsgefährdungen für sensible Bevölkerungsgruppen (Kinder, Senioren, Menschen mit gesundheitlichen Problemen)?


Bitte eine Liste mit den Werten seit November 2016 zusammenstellen.[1]

 

Frau Schäfers gibt bekannt, dass Feinstaub (PM10) in Lübeck an zwei Messstandorten erfasst werde:

 

  1. in der Moislinger Allee in der Nähe der Kreuzung Lachswehrallee als repräsentativer Standort für die Exposition der Wohnbevölkerung durch den Straßenverkehr.

 

  1. im Hochschulstadtteil in der Maria-Goeppert-Straße als repräsentativer Standort für die Exposition der Wohnbevölkerung im städtischen Hintergrund. Seit dem 1.1. 2005 sind für Feinstaub (PM10) folgende Grenzwerte einzuhalten:

  • Jahresmittelwert (Kalenderjahr): 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) Luft
  • Tagesmittelwert: 50 µg/m³ dürfen 35 Mal im Kalenderjahr überschritten werden.

 

In Schleswig-Holstein seien seit dem Jahr 2005 keine Überschreitungen des Jahres- Mittelwertes für Feinstaub „PM10“ festgestellt worden. Bisher würden die Überschreitungen des Tagesmittelwertes in Lübeck aber immer deutlich unter den „erlaubten“ 35 pro Jahr bleiben.[2]

 

Die Grenzwerte gelten für alle Bevölkerungsgruppen. Als sicher gelte, dass die Absenkung der Feinstaubbelastungen in der Außenluft auch unterhalb der geltenden Grenzwerte mit einem konkreten Gewinn für die Gesundheit und die Lebensdauer der EinwohnerInnen verbunden sei. Eine Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung in Städten sei daher dringend anzustreben.

 

Herr Müller fragt nach, ob schon die Messergebnisse aus der Wallstraße vorliegen würden. Frau Schäfers verneint dies.

 

Herr Wegner macht auf ein Schreiben eines Bürgers an die Fraktionen aufmerksam. In diesem Schreiben wird sich auf eine mögliche Einführung einer Verordnung zum Verbot des Betriebs von Kaminöfen bei Überschreitung der Schadstoffwerte nach dem Beispiel der Stadt Stuttgart bezogen. Er bittet diesbezüglich zur nächsten Sitzung um Stellungnahme.


[1] Anlage 3

[2] Anlage 4


Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 4 (82 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 5 (67 KB)