Auszug - Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2015  

36. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 5.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 19.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2016/04464 Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2015
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Schmedemann, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Herbers von der BDO.

 

Herr Büttner moniert wiederholt die fehlenden Seitenangaben des Abschlussberichtes. Herr Herbers verweist auf die zweite Version mit Seitenzahlen. Die Berichtsauslieferung erfolge über die entsprechende Stelle der BDO, worauf er keinen Einfluss habe.

 

Die Präsentation der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO wird von den Herren Herbers und Prill detailliert den Ausschussmitgliedern vorgestellt und erläutert.

 

Herr Herbers berichtet über die Prüfung des Jahresabschlusses der EBL für das Jahr 2015.

Er geht in seinen Ausführungen auf den Prüfungsauftrag, die Prüfungsdurchführung sowie die Prüfungsschwerpunkte ein.

 

Die Auftragserteilung erfolgte durch den Landesrechnungshof Kiel am 24.11.2015. Prüfungsgegenstand beinhalte den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG. Die BDO sei als unabhängiger Abschlussprüfer tätig.

Die zeitliche Auftragsdurchführung erfolgte von August 2016 bis Dezember 2016. Alle Auskünfte und Nachweise seien der BDO bereitwillig und in angemessener Zeit erteilt worden. Die Schlussbesprechung habe am 12. Dezember 2016 stattgefunden.

 

Die Schwerpunkte der BDO seien neben dem Prozess der Jahresabschlusserstellung auch der Aufbau, Richtigkeit und Wirksamkeit der internen Kontrollen in den Prozessen Einkauf und Verkauf, die Periodenabgrenzung in der Umsatzrealisierung sowie die Prüfung der Vollständigkeit und Bewertung der Deponierückstellung. Der LRH habe keine zusätzlichen Schwerpunkte gesetzt.

 

Im weiteren Verlauf stellt Herr Prill eine Kurzkommentierung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor. Er stellt Relationen innerhalb der Bilanz dar und zeigt wesentliche Veränderungen der Vermögens- und Kapitalstruktur im Vergleich zum Vorjahr auf. Die Hansestadt Lübeck müsse für alle Betriebe Umsatzsteuer abführen, was für die EBL wiederum Verbindlichkeiten gegenüber der Hansestadt Lübeck bedeute. Er berichtet über Umsatzerlöse und Aufwendungen im Vorjahresvergleich.

 

Herr Zahn fragt nach den sonstigen Aufwendungen. Herr Prill verweist auf Verwaltungskosten, Deponiekosten, Mieten, Fahrzeugreinigung, Schulungen, etc.

 

Herr Prill erläutert weiter die wesentlichen Effekte der Umsatzsteigerung + 1,1 % in der Abwasserbeseitigung sowie in der Abfallwirtschaft + 1 %. Besonders auffällig sei der Umsatzanstieg im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst in Höhe von + 65,6 %. Ursache hierfür sei die Einführung der neuen Straßenreinigungsgebühren.

 

Herr Dr. Koß nimmt Bezug auf den Winterdienst und fragt nach dem Anteil der Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen. Herr Dr. Verwey merkt an, dass dies eine gebührenkalkulato-rische Frage sei und verweist auf den 3-Jahres-Zeitraum. Die EBL werde in diesem Jahr den neuen Zeitraum ab 1.1.2018 kalkulieren. Dieses Thema könne bei Bedarf separat aufgestellt werden.

 

Herr Prill stellt weiter fest, dass in fast allen Bereichen der Aufwendungen Kostensteigerungen im Materialaufwand, Personalaufwand sowie der sonstigen Aufwendungen, z. B. erhöhte Deponiekosten zu verzeichnen seien. Der Zinsaufwand sei um fast 10 % rückläufig. Die Spartenergebnisse seien am Ende jedoch durchweg positiv.

 

Herr Quirder fragt, ob noch Umsatzsteuer für die MBA zu zahlen sei. Herr Prill erklärt, dass Rückzahlungen geflossen seien und der Zinseszinseffekt sich positiv auswirke, somit stelle dies ein fortlaufendes Thema dar.

 

Herr Prill fasst zusammen und gibt einen Ausblick auf das geplante Ergebnis für das Jahr 2016. Weiterhin erläutert er die Prüfungsergebnisse, wie z. B. die Forderungen aus der Erhebung der Niederschlagswassergebühr. Es habe keine bestandgefährdenden Tatsachen, keine Unregelmäßigkeiten gegeben. Die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sei gewährleistet. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk sei unter dem 12. Dezember 2016 erteilt worden. Der Jahresabschluss wurde nicht innerhalb der satzungsgemäßen bzw. gesetzlichen Frist aufgestellt.

 

Die Fragen der Herren Zahn und Freitag zum Deponiebewirtschaftungskonzept beantwortet Herr Dr. Verwey. Herr Prill verweist auf Effekte zur Deponierückstellung.

 

Herr Quirder fragt nach dem Ausbau des Controllings. Herr Dr. Verwey bestätigt die personelle Verstärkung und weist auf den Wirtschaftsplan 2017 hin.

 

Der Vorsitzende fragt, wann der Jahresabschluss fertiggestellt war und ob es überhaupt realistisch und machbar sei, die gesetzliche Frist von 3 Monaten einzuhalten. Herr Prill erklärt, dass die Arbeiten Ende November 2016 abgeschlossen waren. Herr Herbers merkt an, dass eine Fristeinhaltung vermutlich nur mit Hochschätzungen möglich sei. Herr Dr. Verwey verweist auf  die Besonderheit einer gebührenrechnenden Einrichtung, die den Jahresabschluss nur in zwei Schritten aufstellen könne. Es gäbe also zwei Termine. Die Gebührennachkalkulation in drei Gebührenkreisen sei bei den EBL relativ aufwendig.

Jedoch würde die EBL den Anspruch erheben, dies noch schneller zu erledigen. Nichtsdestotrotz passe der gesetzlich vorgeschriebene Zeitrahmen nicht zu einem gebührenrechtlichen Unternehmen.

 

Die Frage von Herrn Rohlf zur neuen Klärschlammverordnung wird von Herrn Senator Hinsen auf den nichtöffentlichen Teil verwiesen.

 

Herr Quirder bezieht sich auf den Prüfbericht, Fragenkreis 3, Planabweichungen werden systematisch untersucht und Fragenkreis 4, Risikofrüherkennung und fragt, warum in 2015 Hochrechnung und Plan keine Abweichungen aufweisen würden. Herr Prill erklärt, dass die Quartalsberichte zur Analyse genutzt werden. Die Qualität sei verbesserungswürdig. In der Gesamtschau der Dinge gebe es jedoch keinen Grund zu einer Beanstandung. Die neuen Planstellen seien in den Wirtschaftsplänen 2016 und 2017 geschaffen worden.

 

Herr Freitag fragt nach dem Personalentwicklungskonzept. Herr Dr. Verwey erklärt, dass dies bereits fertiggestellt und dem Werkausschuss auch schon vorgestellt worden sei.

Das Konzept stehe und die EBL arbeite danach. Jede Abteilung und jede Sparte habe ihren spezifischen Bedarf angemeldet. Bausteine im Wirtschaftsplan seien u. a. Trainee, Ausbildungsmesse und Führungslinie.

 

Frau Dr. Blunk verweist allgemein auf die erhaltenen Unterlagen, die für sie in keinem Verhältnis zu den Arbeiten stehen würden. Es seien zu wenig Unterlagen, zu wenig Informationen, so käme die Frage auf, ob damit alles abgedeckt werde, was dem Ausschuss vorgetragen wird. Herr Quirder findet die unterjährige Berichterstattung ebenfalls zu wenig und unterstützt hiermit die Aussage von Frau Dr. Blunk. Herr Dr. Verwey sieht das nicht so und verweist auf die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre. Die EBL nehme jedoch gerne Anregungen auf und arbeite ständig daran, besser zu werden.

 

Herr Zahn bezieht sich auf die Straßenreinigungsgebührensatzung und fragt nach der Bedeutung der sich in Arbeit befindenden Erwiderung der Hansestadt Lübeck. Herr Dr. Verwey erklärt, dass Rechtsstreite und Satzungen relativ komplizierte Themen seien. Haus und Grund habe ein Normenkontrollverfahren zum Straßenreinigungsthema angestrebt. Der Schwerpunkt und die Kernfrage seien, wieviel müsse die Stadt zahlen, wieviel die Eigentümer. Zum heutigen Zeitpunkt seien es 15 %.Haus und Grund habe mehr als ein Jahr gebraucht, um die Begründung zu schreiben und jedes einzelne Detail der Satzung aufgegriffen. Diese Verfahren dauern lange. Die Hansestadt Lübeck sei nun in der Pflicht zu antworten, er gehe vom I. Quartal 2017 aus.

 


Beschluss:

Der Jahresabschluss 2015 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird

 

mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2015 von EUR     477.900.160,13

mit einer Summe der Erträge vonEUR101.267.703,22

mit einer Summe der Aufwendungen von EUR86.261.890,56

und einem Jahresüberschuss von EUR15.005.812,66

 

festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss von EUR 15.005.812,66 wird in die Bilanzposition Rücklage aus kalkulatorischen Einnahmen eingestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss beschließt einstimmig entsprechend der Vorlage.