Auszug - Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2017  

54. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.15
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 22.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:34 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2016/04176 Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2017
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Zander beantragt, die Vorlage der Bürgerschaft ohne Votum zuzuleiten.

 


Beschluss:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 06. Juli 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 552), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf74.500 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.500 €

einem Jahresüberschuss von0 €

einem Jahresfehlbetrag von0 €

 

Im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf6.400 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf5.600 €

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf0 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 


Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.