Auszug - Änderung der Abfallwirtschafts- und der Abfallwirtschaftsgebührensatzung  

34. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 5.2
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 17.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2016/04270 Änderung der Abfallwirtschafts- und der Abfallwirtschaftsgebührensatzung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Rehberg, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Senator Hinsen lobt die gute Arbeit hinsichtlich der Online-Abfrage und Bürgereinbindung, die für solche Verfahren wegweisend sei.

 

Herr Dr. Verwey teilt mit, dass bereits im letzten Ausschuss intensiv über das Thema Bioabfälle, Garten- und Strauchabfälle diskutiert wurde und begrüßt Herrn Prof. Dr. Ing. Gellenbeck von der Firma Infa. Dieser erläutert aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung für die zukünftige Abfallwirtschaft der Hansestadt Lübeck anhand einer Präsentation die Rolle einer möglichen Saison-Biotonne.

 

Die Fragen der Herrn Quirder, Büttner, Vorkamp und Frau Jansen beantwortet Herr Prof. Dr. Ing. Gellenbeck.

 

Herr Senator Hinsen zeigt mindestens fünf Wege auf, die Gartenabfälle zu entsorgen:

  • Wertstoffhof
  • Kompostieren
  • Strauchabfuhr
  • Tonne bestücken
  • In Säcke packen

 

Herr Vorkamp fragt, ob die Kompostanlagen kontrolliert werden. In der Satzung ist ein Grundstückbetretungsrecht festgehalten. Dies war bereits in der letzten Satzung fixiert.

 

Der Werkausschuss empfiehlt eine Öffentlichkeitskampagne zu starten. Herr Senator Hinsen begrüßt den Vorschlag. Dies kann allerdings erst passieren, wenn die Abfallsatzungen von der Bürgerschaft beschlossen sind.

 

Herr Burmester stellt den Antrag in § 27 der Satzung den Satz hinzufügen: „Über die Modellversuche trifft der Werkausschuss die Entscheidung.“ Herr Senator Hinsen begrüßt die Anmerkung.

 

Herr Freitag hinterfragt die Gewichtgrenzen. Die Herren Rehberg und Machinia beantworten diese. Der Arbeitsschutz der Mitarbeiter muss gewährleistet sein.

Herr Freitag und Frau Dr. Blunk diskutieren weiter über dieses Thema.

 

Herr Dr. Verwey gibt anhand einer Präsentation die neuen Gebühren für die Periode 2017 - 2019 bekannt. Der Gebührenhaushalt wird um 15,25 % gesenkt werden - trotz zusätzlichen Leistungen. Die Gebührensätze für einzelne Standardleistungen vermindern sich um bis zu 31,5 %. Zusätzlich beantwortet er anhand der Präsentation die von Herrn Rohlf schriftlich gestellten Fragen.

 

In diesem Zusammenhang bedankt sich Herr Dr. Verwey bei den rund 190 Mitarbeitern der Abfallwirtschaft, die täglich auf der Straße und in den Anlagen im Einsatz sind. Ebenso spricht er seinen Dank den Führungskräften, dem Spartenleiter und dem Personalrat aus. Ohne deren Einsatz wäre die positive Entwicklung der letzten Jahre nicht möglich gewesen.

 

Herr Rohlf fragt, warum die Firma Econom den Auftrag für die Gebührenkalkulation erhalten hat. Gibt es keine Ressourcen im eigenen Hause? Herr Dr. Verwey teilt mit, dass eine Stelle hierfür bereits eingeworben wird. Zur Neustrukturierung sei in der Vergangenheit externes Know-how erforderlich gewesen.

 


Beschluss:

  1. Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftssatzung) nebst Anlagen wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.

 

  1. Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 4 beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig der Bürgerschaft entsprechend der Vorlage zu beschließen.

 

PS: Anmerkung vom Bereich Recht: Die Entscheidung über die Modellversuche trifft der Werkausschuss wurde vom Bereich Recht rechtlich als nicht zulässig erklärt.