Auszug - Bebauungsplan 33.06.00 - Mecklenburger Landstraße 49 - 67 (Lübeck - Travemünde - Priwall) Satzungsbeschluss (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 07.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:07 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/04175 Bebauungsplan 33.06.00 - Mecklenburger Landstraße 49 - 67 (Lübeck - Travemünde - Priwall)
Satzungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lorenzen, Anne-Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe möchte wissen, ob es eine besondere Vorrichtung auf dem Stellplatz, der auch als Winterlager zu nutzen sein sollte, gäbe, um bei Hochwasser das Salzwasser nicht zur Klärung in die Kanalisation laufen zu lassen.

 

Frau Lorenzen erläutert, dass es hierzu im Verfahren keinerlei Anmerkungen bzw. Auflagen gegeben habe, zumal das Hochwasser, wie bisher auch durch die normalen Straßeneinläufe in der Mecklenburger Landstraße in die Kanalisation gelange.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob es immer noch ein Interesse seitens des Jugendherbergswerkes zur Nachnutzung des Gebäudes 4 gäbe.

Frau Lorenzen führt aus, dass es für den Jugendherbergsverband nicht finanzierbar wäre, und eine entsprechende Nachnutzung daher nicht absehbar sei. Sie weist darauf hin, dass diese Gebäude außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes läge.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:13 Stimmen

Enthaltung:1 Stimme

Herr Mihr war bei der Abstimmung noch nicht anwesend

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67, Lübeck – Travemünde - Priwall – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67, Lübeck – Travemünde - Priwall – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.