Auszug - Frauenspezifische Unterbringungsstandards in Erstaufnahmeeinrichungen und anderen Unterkünften für weibliche Flüchtlinge Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 30.06.2016  

26. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 04.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 18:36 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2016/03978 Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 30.06.2016 an den Ausschuss für Soziales - Frauenspezifische Unterbringungsstandards in Erstaufnahmeeinrichungen und anderen Unterkünften für weibliche Flüchtlinge
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Aewerdieck, Andrea
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die Anträge aus der Frauenbürgerschaft (TOP 8.1–8.7) sind dem Ausschuss zur abschließenden Beratung überwiesen worden.

In der Ausschusssitzung am 06.09.2016 erfolgte eine Vertagung dieser Anträge.

Der Vorsitzende verweist auf die mit Frau Lietzke, Frau Bogenhardt und Frau Strutz-Hauch im Vorwege der heutigen Sitzung geführten Telefonate und dankt ihnen für ihr Kommen.

 

Es erfolgt eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 8.1 – 8.3.

 

Frau Schwartz führt zu diesen Anträgen folgendes aus:

 

-In der Einrichtung Braunstraße erfolgt eine Unterbringung alleinstehender Frauen und Frauen mit Kindern; die Einrichtung im Andersenring steht für die Unterbringung alleinstehender Frauen, Frauen mit Kindern und auch für Familien zur Verfügung. Frau Schwartz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Anteil alleinreisender Frauen (mit Kindern und ohne Kinder) 2 % beträgt.

-Die Betreuung in der Braunstraße erfolgt durch eine weibliche Person; im Andersenring sind eine weibliche und eine männliche Betreuungskraft vor Ort. Dolmetschertätigkeiten für die Bewohnerinnen werden möglichst von einer Frau wahrgenommen.

-Grundsätzlich werden alle Geflüchteten über ihre Rechte (und Pflichten) informiert und im Bedarfsfall an Stellen weiterverwiesen, an die sie sich wenden können.

-Die Integrationskurse des BAMF wurden gemäß Integrationsgesetz hinsichtlich der Wertevermittlung erweitert. Als Teilnehmer kommen aber nur die Flüchtlinge mit einer guten Bleibeperspektive in Betracht.

 

Frau Schwartz berichtet in diesem Zusammenhang, dass sich das Gewaltschutzkonzept der Gemeindediakonie zur Zeit noch in der Abstimmung befindet. Auch der neue Betreiber wird ein Gewaltschutzkonzept mit dem Bereich abstimmen müssen.

Frau Strutz-Hauch wünscht sich eine bessere Vernetzung zwischen den Betreibern der Gemeinschaftsunterkünfte und dem KIK-Arbeitskreis. Frau Schwartz erklärt dazu, diese Thematik werde Bestandteil des Konzepts sein.

Es wurde vereinbart, dass der Bereich Soziale Sicherung ein Gespräch zusammen mit der Gemeindediakonie und dem KIK-Arbeitskreis initiieren wird.

 

Es sprechen außerdem Frau Bogenhardt und Frau Zunft.


Auf Vorschlag von Herrn Petereit nimmt der Ausschuss die Anträge TOP 8.1 – 8.3 zur Kenntnis.

Das Thema „Vorstellung des Gewaltschutzkonzepts“ wird auf die Tagesordnung für die nächste Ausschusssitzung am 01.11.2016 genommen.