Auszug - Abberufung eines Rechnungsprüfers und Bestellung einer Rechnungsprüferin
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschluss:
Die Bestellung des Rechnungsprüfers Oliver Bahr wird gem. § 115 Abs. 2 GO aufgehoben.
Frau Kristina Braatz wird gemäß § 115 Abs. 2 GO mit Wirkung zur Rechnungsprüferin bestellt.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.