Auszug - Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 19 a GkZ zwischen der Hansestadt Lübeck und der KOSOZ AöR zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
- Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Hansestadt Lübeck und der KOSOZ (Koordinierungsstelle für soziale Angelegenheiten) AöR zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes zu.
- Die Hansestadt Lübeck wird vor einer möglichen Kündigung oder Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der KOSOZ AöR eine Abstimmung innerhalb der kreisfreien Städte vornehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Die Vorlage wurde umverteilt und liegt dem Original bei.