Auszug - CDU - AM Nil Gersdorf: KDU-Gutscheine  

25. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 10.2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 06.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:23 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2016/04041 CDU - AM Nil Gersdorf: KDU-Gutscheine
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zunächst wird begrifflich klargestellt, dass mit „KdU-Gutscheinen“ Hotelgutscheine/sog. Kostenübernahmeerklärungen nach dem SGB II und XII gemeint sind, die nach Auskunft von Frau Wolgast aufgrund einer Mitteilung der Vorwerker Diakonie bzw. des Teams Unterkunftssicherung für 14 Tage ausgesprochen werden; im Anschluss wird eine evtl. erneute Kostenübernahme geprüft.

 

Kommen anerkannte Flüchtlinge aus anderen Bundesländern ohne Zuweisung an die Hansestadt Lübeck hierher und begehren einen Platz z.B. bei der Heilsarmee, so gilt das o.a. Kostenübernahmeverfahren (für die Dauer von zunächst 14 Tagen), ohne dass dort auf die besonderen Bedarfe der Flüchtlinge eingegangen wird.

 

Diese sind nach Aussage von Frau Schwartz zu unterscheiden von Flüchtlingen, die der Hansestadt Lübeck zugewiesen sind und dann anerkannt wurden; hier erfolgt eine Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften.


Anfrage:

 

1)     Wie ist das Verfahren zur Unterbringung bei zugereisten Flüchtlingen aus anderen Bundesländern?

2)     Wer hilft bei der Wohnungssuchung?

3)     Aus welchen Gründen werden KDU-Gutscheine für einen Platz bei der Heilsarmee ausgegeben und für welchen Zeitraum?

4)     Wie hoch ist der Wert?

5)     Welche Institutionen geben diese KDU-Gutscheine aus?

6)     An welche Personen werden diese KDU-Gutscheine ausgegeben?

7)     Wie überbrückt der Empfänger den Zeitraum ohne Zahlung, bei der Umstellung vom Jobcenter auf Hartz IV?

 


Der Ausschuss nimmt Kenntnis.