Auszug - Bebauungsplan 03.50.00 ? St. Lorenz-Brücke, ehemaliger Güterbahnhof ? und zugehörige 129. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellungsbeschlüsse (5.610)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 18.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/03922 Bebauungsplan 03.50.00 ? St. Lorenz-Brücke, ehemaliger Güterbahnhof ? und zugehörige 129. Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufstellungsbeschlüsse (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stolzenberg regt an, die Kostenbeteiligung bei der Gestaltung der Grünfläche in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro durch die Hansestadt Lübeck noch einmal zu bedenken, da es seiner Meinung nach nicht sinnvoll sei, dass bei der Größe der geplanten Wohnbebauung der Investor sich nicht daran beteilige. Daher werde er sich gegen den Finanzierungsvorschlag aussprechen.

Frau Belchhaus merkt an, dass die Verwaltung noch in Diskussion mit dem Vorhabenträger sei und dies im weiteren Verfahren noch geklärt werde.

 

Herr Voht spricht den vom Investor zu realisierenden Sozialen Wohnungsbau und die mit hohen Kosten verbundene Erhaltung der historischen Schuppen an und sieht daher solch ein hier vorliegendes Modell als das Richtige an, um überhaupt Investoren zu finden.

 

Herr Howe sieht es als wichtige Sache an, großangelegte Grünflächen zwischen den Bebauungen anzulegen.

 

Herr Ramcke trägt die Bitte vor, dass die Verwaltung zusätzlich prüfen solle, ob FTTH-Netze und der Ausschluss von fossilen Energiekonzepten als Auflage ergänzt werden sollen.

Herr Senator Boden sagt zu, dass diese Bitte im weiteren Verfahren mit aufgenommen werde.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:15 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.

 


Beschluss:

1.Für die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs im Stadtteil St. Lorenz Süd sowie angrenzende Bereiche gemäß Darstellung im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) wird der Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke, ehemaliger Güterbahnhof - aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 03.50.00, ergänzt um den Teilbereich Schützenstraße, im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (129. Änderung).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers und von öffentlichen Grünflächen für die Naherholung geschaffen werden.

2.Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.             

4.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein externes Planungsbüro beauftragt.