Vorlage - VO/2016/03922  

Betreff: Bebauungsplan 03.50.00 ? St. Lorenz-Brücke, ehemaliger Güterbahnhof ? und zugehörige 129. Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufstellungsbeschlüsse (5.610)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
18.07.2016 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss
Begründung zum Aufstellungsbeschluss

1

Beschlussvorschlag

1.Für die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs im Stadtteil St. Lorenz Süd sowie angrenzende Bereiche gemäß Darstellung im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) wird der Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke, ehemaliger Güterbahnhof - aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 03.50.00, ergänzt um den Teilbereich Schützenstraße, im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (129. Änderung).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers und von öffentlichen Grünflächen für die Naherholung geschaffen werden.

2.Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.             

4.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein externes Planungsbüro beauftragt.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.631 Bauordnung und Statikprüfung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

Zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

(Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 5 der Begründung)

 

 

 

 

siehe Anlage 2

Begründung

siehe Anlage 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Anlagen

1Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

2Begründung zum Aufstellungsbeschluss

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss (293 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Begründung zum Aufstellungsbeschluss (4851 KB)